Akten mit über 7000 Seiten und 1,5 Terabyte Daten: Was die Schlapphüte bisher aufgeschrieben haben, reicht nicht … — Illustration: Gegenbild mit muryou-aigazou.com

Prof. Vosgerau kommentiert

AfD vorerst nicht gesichert rechtsextrem | NIUS Live am Abend vom 26.02.2026 (16:40 min.)

»Der Verfassungsschutz darf die AfD bis auf Weiteres nicht als gesichert rechtsextremistisch führen. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt aufgegeben, zunächst das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Auslöser ist eine Klage der AfD gegen die Einstufung. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen.“ Das habe das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Bei NIUS Live am Abend äußerte sich Staatsrechtler Ulrich Vosgerau zu diesem Gerichts-Hammer. Welche Auswirkungen hat es auf die Landtagswahlen in diesem Jahr?«

 

RA Höcker kommentiert

AfD-Sieg vor Gericht: Gericht zerlegt Verfassungsschutz-Gutachten | NIUS Live vom 27.02.2026 (39:33 min.)

»In einem bahnbrechenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz eine empfindliche Niederlage beigebracht: Die AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft und behandelt werden. Was bedeutet diese Entscheidung für die Partei, die Demokratie und die politische Landschaft in Deutschland? Darüber sprechen wir mit Anwalt Ralf Höcker, dessen Kanzlei die AfD vertreten hat. Er erklärt, warum dies eine strategische Niederlage für die Behörde ist: Trotz enormem Aufwand und Teams von Experten fand der Verfassungsschutz nur wenige, oft isolierte Beispiele – von absurden Songtexten wie „Alice für Deutschland“ bis hin zu Kritik an Robert Habeck. Höcker betont den immensen Arbeitsaufwand seiner Kanzlei, die Tausende Seiten durchforstet hat, und sieht in dem Urteil einen Sieg für die Demokratie, da es Versuche abblockt, Opposition durch Instrumentalisierung von Behörden zu bekämpfen. Wir schauen uns auch noch einmal die Chronologie der Ereignisse an: von der umstrittenen Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai 2025, initiiert von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser in ihren letzten Amtstagen, bis hin zum aktuellen Gerichtsbeschluss. Das Gericht erkennt zwar Bestrebungen innerhalb der AfD an, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sein könnten, lehnt aber ab, dass dies die gesamte Partei prägt. Eine echte Klatsche für den Verfassungsschutz, dessen tausendseitiges Gutachten als Sammlung öffentlicher Äußerungen und Einzelvorfälle kritisiert wird, ohne tiefgehende nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Wir diskutieren die Auswirkungen: Das Eilverfahren hat quasi das Hauptverfahren vorweggenommen, mit einer detaillierten 50-seitigen Begründung, die das Gutachten auseinandernimmt. Für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst oder Beamte ändert sich viel – negative Folgen der Einstufung sind nun unwahrscheinlicher. Auch die Beobachtungsmaßnahmen wie V-Leute oder Abhöraktionen müssen neu geprüft werden. Und was ist mit einem Parteiverbot? Das scheint durch diese fundierte Entscheidung in weite Ferne gerückt. Sogar in der ARD-Tagesschau gab es einen ungewöhnlich reflektierten Kommentar, der das Gutachten als „bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft“ entlarvt. Doch es geht um mehr. Es geht um Glaubwürdigkeit des Staates und den Schutz vor politischer Beeinflussung – ein Weckruf für alle, die sich für freie Meinungsäußerung und faire Wahlen einsetzen. Bei NIUS Live sprachen NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt, die stellv. NIUS-Chefredakteurin Pauline Voss und Anwalt Ralf Höcker mit Moderator Norbert Dobeleit über das Thema.«

 

Pressespiegel

Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla deuteten den Beschluß als „bedeutenden Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairneß“. Das Gericht sei der „klar begründeten Rechtsauffassung“ der Partei gefolgt. „In einer Demokratie entscheiden nur die Wähler, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen darf.“

JF-Online: »Verwaltungsgericht Köln / AfD gewinnt gegen Verfassungsschutz«, 26. Februar 2026 Link

 

Das ist eine Klatsche für den Verfassungsschutz, der ja entgegen dem von ihm erweckten Eindruck eben nicht nur linksextreme Sozialwissenschaftler und andere Ideologen in seinen Reihen weiß, sondern viele Juristen. Eigentlich müßte die Spitze der Behörde jetzt geschlossen zurücktreten. Wird sie natürlich nicht. In diesem Land übernimmt schon lange niemand mehr Verantwortung für staatliches Handeln.

Henning Hoffgaard/JF: »Klatsche für Verfassungsschutz / Ein wichtiger Etappensieg für die AfD«, 26. Februar 2026 Link

 

Es ist ein gigantisches Stoppschild, das der Rechtsstaat gegenüber all jenen aufstellt, die ein AfD-Verbot wie auf einem Kreuzzug verfolgen. […] Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Doch auch der Beschluss zum Eilantrag zertrümmert mit voller Wucht die Argumente und Sprüche derer, die die laut Umfragen stärkste Partei in Deutschland verbieten wollen. Das Gericht stellt der AfD keinen Persilschein aus – macht aber mit seinem Beschluss in letzter Konsequenz deutlich, dass die Bedrohung für die Demokratie nicht von der AfD ausgeht, sondern vielmehr von jenen, die zum Schutze „unserer Demokratie“ ein Parteiverbot verfolgen.

Max Roland/Apollo-News: »Kommentar / AfD-Entscheidung vor Gericht: Eine schallende Ohrfeige für alle Demokratieverächter«, 26. Februar 2026 Link

 

Unter der alten Ampel-Regierung und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte der Verfassungsschutz die AfD – kurz vor dem Machtwechsel – mit fragwürdiger Begründung hochgestuft. Eine klassische politische Kampagne gegen die stärkste Oppositionspartei, die sich dem linksgrünen Mainstream verweigert. Millionen Bürger, die friedlich ihre Stimme abgeben, wurden so kriminalisiert. Nun hat das Gericht klargestellt: Solche willkürlichen Etikettierungen halten einer summarischen Prüfung nicht stand. Der Verfassungsschutz muss sich bis zur endgültigen Entscheidung zurückhalten – und darf die AfD nicht länger als „gesichert extremistisch“ brandmarken. Ein herber Rückschlag für die Verbotsfantasten in CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, die seit Jahren mit Steuergeldern gegen die Opposition hetzen.

PI-News: »Sieg für Rechtsstaat: Gericht stoppt Verfassungsschutz-Terror gegen AfD«, 26. Februar 2026 Link

 

Damit gab das Gericht dem Antrag der AfD im Wesentlichen statt und versetzte dem Verfassungsschutz eine schallende Ohrfeige. Dessen absurdes „Gutachten“, das die AfD aufgrund hanebüchener Kriterien als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung brandmarkte, ist damit offiziell als das Propagandamachwerk in staatlichem Auftrag entlarvt, das es ist. Die Kölner Richter ordneten nicht einmal das Remigrationskonzept der Partei als verfassungswidrig ein, wie es andere Gerichte zuvor noch getan hatten.

Journalistenwatch: »AfD darf vorerst nicht mehr“gesichert rechtsextrem“ genannt werden: Mega-Schlappe für Altparteienkartell und seine hörigen Verfassungsschutzbüttel«, 26. Februar 2026 Link

 

RA Höcker kommentiert via X den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts: „Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend.“ RA Ralf Höcker weiter: „Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können. Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“

Alexander Wallasch: »Anwalt Ralf Höcker: Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch«, 26. Februar 2026 Link

 

Der Vorgang zahlt auch ein aufs Gefühlskonto vieler Bürger, die einem Staat zunehmend misstrauisch gegenüberstehen, weil der sie verfolgen lässt, wenn sie ihrem Kanzler eine Pinocchio-Nase drehen oder einen grünen Heizungsminister Schwachkopf nennen. Politiker wie Frau Faeser, die die Macht des Staates und die Autorität seiner Institutionen missbrauchen, um politische Gegner plattzumachen, verspielen dieses Vertrauen, missbrauchen ihr Amt. Amtschefs, die diesen Missbrauch zulassen, sind noch schlimmer. Denn sie müssten genau diese Politiker stoppen, statt karrieregeil zu dienern.

BILD: »Kommentar von Peter Tiede: AfD-Klatsche für politisch motivierte Staatsversager«, 26. Februar 2026 Link