Widerspruch+Widerstand
Ein Lackmustest
für unsere Freiheit
Der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse vertritt Personen, die unter ihren Covid-Impfschäden leiden und hat Strafanzeige gegen Swissmedic gestellt.
Der Gegenwart. — 30. August 2025
Die entscheidenden Lehren der Pandemie müssen nicht im Labor, sondern vor Gericht gezogen werden.
»Unsere Beweggründe: Warum veröffentlichen wir diese Strafanzeige? Es besteht der Verdacht, dass die Zulassung der neuartigen mRNA-Impfstoffe gegen das Heilmittelgesetz verstösst und Swissmedic die Öffentlichkeit über das effektive Risiko-Nutzen-Profil der mRNA-Präparate täuscht. Für alle beanzeigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Gesundheitsgefahr
Wir haben es vorliegend mit nichts Geringerem zu tun als mit der grössten Gefährdung – ja Verletzung – der menschlichen Gesundheit, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat.
Publikation 1.0
Die Strafanzeige 1.0 hatten wir bereits am 14. Juli 2022 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft deponiert. In damaliger Abwägung der Interessen kamen wir zum Schluss, dass mit der öffentlichen Publikation zuzuwarten war, bis die Staatsanwaltschaft genügend Zeit hatte, die dringlichen Beweissicherungen zu tätigen. Aufgrund grundsätzlich positiver Rückmeldungen seitens Staatsanwaltschaft hatten wir gar länger zugewartet, als ursprünglich geplant. Als Rechtsanwälte und Wissenschaftler konnten wir das Spezialwissen, welches wir uns angeeignet hatten, der Öffentlichkeit aber nicht länger vorenthalten. Entsprechend machten wir die Strafanzeige am 14. November 2022 publik.
Publikation 2.0
Angesichts der Schwere der immer noch bestehenden und sich mit den weiteren Zulassungen noch weiter verschärften Schädigung der öffentlichen Gesundheit sahen wir uns in der Pflicht, die Strafanzeige 1.0 mit weiteren Quellen zu ergänzen. Da sich sämtliche ursprünglich erhobenen Vorwürfe eindrücklich bestätigt hatten und gar noch weitere hinzukamen, wurde letztlich eine umfassende Überarbeitung unumgänglich. In der Strafanzeige 2.0 legen wir anhand einer umfassenden Risiko-Nutzen-Analyse dar, dass die mRNA-Präparate mit einem (deutlich) negativen Nutzen einhergehen. Über diesen und viele weitere Umstände täuscht Swissmedic die Bevölkerung bis heute. Entsprechend wurden bereits erhobene Vorwürfe wie etwa derjenige der Urkundenfälschung im Amt geschärft. Die so aktualisierte Strafanzeige 2.0 wurde der Staatsanwaltschaft bereits am 7. Februar 2024 eingereicht und der Öffentlichkeit Ende März 2024 erneut zugänglich gemacht.«
Die Akte Swissmedic
Sprengstoff für den Rechtsstaat: Die Akte Swissmedic (Teil 1 · Masken, PCR, Impfung – vor Gericht) (Dr. Michael Nehls; 29.8.2025; 48:43 min.)
»Die entscheidenden Lehren der Pandemie müssen nicht im Labor, sondern vor Gericht gezogen werden. Ich spreche mit dem Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse; der Rechtsanwalt, der Swissmedic angezeigt hat, zieht Bilanz: Maskenpflicht-Beschwerden, zerstörte Existenzen von Ärzten, fragwürdige Zulassungen und eine Justiz, die Beweise ignoriert. Seine Strafanzeige gegen Swissmedic ist mehr als ein Fall – sie ist ein Lackmustest für unsere Freiheit. Im Fokus stehen die befristete Zulassung der Covid-19-Impfstoffe, Pharmakovigilanz und Behördenkommunikation. Verfahrensstand: Nichtanhandnahme/Einstellung im Juni 2025, Beschwerde beim Obergericht Bern. Ich ergänze die juristische Perspektive um eine medizinische Einordnung (mRNA-Technologie, Spike-Protein, Nutzen-Risiko-Abwägung). Spannend ist das, weil die in der Schweiz verhandelten Fragen Grundrechte und Souveränität auch in Deutschland, Österreich und der EU berühren. Teil 2 (erscheint am 5.09.2025 auf diesem Kanal) nimmt die globale Ebene in den Blick (WHO/IHR und neue Verträge).«
Medienkonferenz
Medienkonferenz: Strafanzeige gegen Swissmedic (Corona Anzeige; 15.11.2022; 1;55;55 Std.)
Kontakt
Corona Anzeige c/o
Kruse | Law
Talstrasse 20
8001 Zürich
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