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Desiderius-Erasmus-Stiftung
Der Verein vermittelt staatsbürgerliche Bildung und steht der AfD nahe. Die zustehende staatliche Förderung wird bisher versagt – verfassungswidrig, urteilt nun das Bundesverfassungsgericht.
Der Gegenwart. — 22. Februar 2023
»Wir sind die jüngste politische Stiftung Deutschlands und stehen ideell der Alternative für Deutschland (AfD) nahe. Als parteinahe Stiftung sind wir rechtlich und tatsächlich unabhängig und nehmen unsere satzungsgemäßen Aufgaben selbständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit wahr. Wir setzen uns für die Förderung des demokratischen Staatswesens und die Vermittlung staatsbürgerlicher Bildung ein.
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Unsere Aufgabe besteht darin, durch die Vermittlung staatsbürgerlicher Bildung mitzuhelfen, Klarheit und Transparenz zu schaffen: Die Macht, sagt Hannah Arendt, beginnt genau da gefährlich zu werden, wo die Öffentlichkeit aufhört.
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Die Förderung des demokratischen Staatswesens besteht auch in der Rückbesinnung auf das Grundgesetz, das neben den Wahlen auch Abstimmungen als Quelle der Staatsgewalt und der Rechtsprechung erwähnt.
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Die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung begabter junger Menschen. Die internationale Gesinnung, die Völkerverständigung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.«
Text nach: https://erasmus-stiftung.de/
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Nichtberücksichtigung der DES ist verfassungswidrig
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung! Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Stiftungsurteil festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung der DES bereits seit 2019 verfassungswidrig und nicht gerechtfertigt sei. Somit besteht für die DES jetzt die Möglichkeit staatliche Förderung rückwirkend für sich in Anspruch zu nehmen. Wir werden entsprechende Anträge an das BMI bzw. Bundesverwaltungsamt stellen und das Urteil des BVerfG natürlich auch in das laufende Verfahren vor dem OVG Münster einbringen. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht und dem Gesetzgeber aufgegeben, für die Vergabe von Mitteln an die politischen Stiftungen ein eigenständiges Gesetz zu verabschieden. Grundlage dazu müssen in jedem Fall auch die früheren Urteile des Bundesverfassungsgerichts sein. Das begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird der Willkür und der Hintergrundmauschelei mit den übrigen Stiftungen ein Ende gesetzt.
Zitiert aus: Presseerklärung von Erika Steinbach zum „Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung“, 22. Februar 2023
Fast 132 Millionen Euro an die anderen Parteistiftungen
Zuvor hatte bereits die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 die DES nicht berücksichtigt, sondern die im Einzelplan des Bundesinnenministeriums vorgesehenen fast 132 Millionen Euro ausschließlich auf die Stiftungen verteilt, die den übrigen sechs im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. […] Mit der Annahme des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Die Linke war eine weitere Erhöhung der Gelder für deren parteinahe Stiftungen beschlossen worden. So erhielt die Friedrich-Ebert-Stiftung, die der SPD nahe steht, knapp 37 Millionen Euro an sogenannten Globalzuschüssen für 2022, der liberalen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bekam rund 14,5 Millionen Euro, der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung wurden fast 41 Millionen zugesprochen, der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung knapp zwölf Millionen Euro, der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung knapp 14 Millionen Euro und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei) etwas mehr als 14 Millionen Euro.
Zitiert nach: „Teilerfolg für Erasmus-Stiftung der AfD in Karlsruhe “, Junge Freiheit vom 22. Februar 2023
Stiftungsgesetz – ein Hintertürchen für den Ausschluß
Das höchste deutsche Gericht bestätigt mit seinem Urteil vom heutigen Mittwoch schwarz auf weiß, was Abgeordneten (und Mitgliedern) der AfD in vielerlei Form sauer aufstößt: Daß Regeln, die lange unangefochten galten, mir einem Mal willkürlich außer Kraft gesetzt werden, um einen Konkurrenten auszuschalten, den man als störend empfindet. […] Der Bundestag muß für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen nun eine gesetzliche Grundlage schaffen. Schluß mit Gutdünken, Schluß mit Kungelrunden im kleinen Kreis der exklusiven Profiteure. Soweit, so gut. Doch nun kommt das Aber. Anzunehmen, daß die übrigen Fraktionen im Bundestag angesichts dieser Klatsche aus Karlsruhe nun in sich gehen und der AfD das ihr zustehende Stückchen vom Kuchen gönnen werden, wäre weltfremd. Im Stillen hatte die Bundestagsmehrheit doch längst mit diesem Ergebnis gerechnet und seine Folgen entsprechend eingepreist. Der Bundestag wird ein Stiftungsgesetz beschließen – das steht ohnehin schon im Koalitionsvertrag. Dort wird man dann eine Klausel einbauen, die den Ausschluß der AfD-nahen Stiftung ermöglicht. Auf ein solches Hintertürchen hat das Verfassungsgericht bereits hingewiesen: Der Gesetzgeber könne in die Wettbewerbslage eingreifen, indem er Voraussetzungen für die Förderung schafft. […] In Kurzform bedeutet der heutige Richterspruch: Die AfD – und mit ihr die Desiderius-Erasmus-Stiftung – bekommt zwar Recht; ob sie aber in Zukunft dauerhaft staatliche Fördergelder bekommt, darf bezweifelt werden.
Zitiert aus: Christian Vollradt: „Recht macht noch nicht reich“, Junge Freiheit vom 22. Februar 2023
Erika Steinbach, Vorsitzende der Stiftung
Foto: bundestag.de
Kontakte
Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Vorstandsspitze:
Erika Steinbach, Dr. Klaus Peter Krause, Dr. Joachim Keiler, Dr. Gerhard Fischer
Webseite: erasmus-stiftung.de
E-Mail: info@erasmus-stiftung.de
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) mit Sitz in Lübeck wurde 2017 gegründet. Benannt wurde sie nach Desiderius Erasmus von Rotterdam. 2018 wurde sie von der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als parteinahe Stiftung anerkannt. Vorsitzende ist seit März 2018 die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach, die im Januar 2022 in die AfD eingetreten ist. (Wikipedia)
Geschichte
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde am 15. November 2017 in Lübeck gegründet und dort ins Vereinsregister eingetragen. Der Gründung ging die Umwandlung der bereits bestehenden, 2015 gegründeten Landesstiftung mit gleichem Namen in eine Bundesstiftung voraus. Die ebenfalls bestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Sitz in Bonn wurde zwar bereits am 20. März 2015 in Berlin in den Räumen der Bundesgeschäftsstelle der Partei Alternative für Deutschland zunächst in der Rechtsform eines Vereins gegründet, ist aber nicht der Rechtsvorgänger der heutigen bundesweit agierenden Stiftung. Nach Bildung des bundesweiten Vereins aus dem Lübecker Verein wurde eine neue Landesstiftung für Schleswig-Holstein, die Desiderius-Erasmus-Stiftung Schleswig-Holstein, gegründet.
Die Haltung der AfD zu Parteistiftungen in Deutschland ist gespalten. Der Stiftungsvorsitzende Konrad Adam bezeichnete Parteistiftungen noch im Januar 2017 als „Misswuchs der bundesrepublikanischen Demokratie“.
Am 10. Dezember 2016 wurde im dritten Anlauf mit 34 Gründungsmitgliedern schließlich die Desiderius-Erasmus-Stiftung als Stiftung in Frankfurt am Main gegründet. Konrad Adam wurde wieder zum Vorsitzenden gewählt. Anfang April 2017 wurde er jedoch wegen angeblich nicht abgesprochenen Vorgehens abgewählt. Er wurde von Peter Boehringer abgelöst, auf den nach dessen Wahl zum Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im März 2018 die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach folgte.
Seit Anfang 2018 gab es eine Kontroverse in der AfD darüber, welche Stiftung bzw. welcher Verein als AfD-Stiftung anerkannt werden sollte. Die rechtsnationale Gustav-Stresemann-Stiftung konkurrierte mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung aus Lübeck um die Gunst des Parteivorstands. Der Partei- und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland befürwortete die Gustav-Stresemann-Stiftung, während die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel der Desiderius-Erasmus-Stiftung nahesteht. Auch die Akademische Erasmus-Stiftung e.V., der Johann-Gottfried-Herder-Verein für Demokratie und der Immanuel-Kant-Verein, warben für sich.
Am 13. April 2018 sprach sich der Bundesvorstand der AfD für die Anerkennung der Desiderius-Erasmus-Stiftung aus, wobei die endgültige Entscheidung beim Bundesparteitag am 30. Juni 2018 fallen sollte. Laut WDR und NDR wollte sich die Stiftung zu einem späteren Zeitpunkt nach Gustav Stresemann umbenennen, sofern dies namensrechtlich möglich gewesen wäre. Beim AfD-Konvent am 6. Mai wurde jedoch vorerst beschlossen, in unmittelbarer Zeit keine Stiftung als parteinah zu bezeichnen. Grundlage für die Entscheidung war Kritik an parteinahen Stiftungen an sich.
Nach monatelanger Kontroverse fiel die Entscheidung auf dem Bundesparteitag der AfD am 30. Juni 2018 in Augsburg zugunsten der Desiderius-Erasmus-Stiftung. Fast zwei Drittel stimmten für die von der früheren CDU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Präsidentin des Bundes der Vertriebenen Erika Steinbach geleitete Stiftung. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit der Umbenennung in Gustav-Stresemann-Stiftung geprüft werden. Dies wurde aber später verworfen, nachdem Erben von Stresemann der Stresemann-Stiftung die Namensverwendung gerichtlich untersagen ließen.
Weitere namentliche Abgrenzungen: Die bundesweit agierende Desiderius-Erasmus-Stiftung ist nicht identisch mit den Stiftungen Akademische Erasmus-Stiftung sowie Erasmus-Stiftung Brandenburg, die beide ebenfalls AfD-nah sind, aber eine regionale Ausrichtung auf Brandenburg bzw. Thüringen haben. Zusätzlich gibt es als Landesstiftung für Schleswig-Holstein eine DES (Lübeck), die 2015 gegründet wurde. Dieser Verein geht maßgeblich auf Klaus Peter Krause zurück, der Vorstandsmitglied war. (Wikipedia)
Finanzierung
Nachdem ein Förderantrag von 1,4 Millionen Euro der Desiderius-Erasmus-Stiftung vom Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 abgelehnt worden war, kündigte die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach an, man wolle vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Nach den Leitlinien einer „Gemeinsamen Erklärung“ der etablierten politischen Stiftungen von 1998 ist eine Mindestvoraussetzung für eine finanzielle Zuwendung, dass die Partei hinter der Stiftung „wiederholt“ in den Bundestag eingezogen ist. Die AfD saß damals jedoch erst seit 2017 erstmals im Bundestag. Am 19. August 2020 wies das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der AfD auf ein Organstreitverfahren aus formellen Gründen zurück, da ein solches Verfahren generell nicht für die Bewirkung der von der AfD angestrebten Verfahrensziele geeignet sei. Zugleich lehnte das Gericht einen Antrag der AfD auf eine einstweilige Anordnung sowie drei Befangenheitsanträge gegenüber beteiligten Richtern ab. Im Februar 2022 wandte sich die AfD mit einem Eilantrag erneut an das Bundesverfassungsgericht. Der Antrag wurde am 5. August 2022 abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der geltend gemachte Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien gem. § 21 nicht die vorläufige Anordnung von Zahlungspflichten zugunsten politischer Stiftungen umfasse. Zudem sei nicht ausreichend geltend gemacht worden, dass ein Anordnungsgrund bestehe.
Mit Urteil vom 22.02.2023 beanstandete das Bundesverfassungsgericht die angewendete Praxis der Stiftungsförderung für das Jahr 2019 und bestätigte die Benachteiligung der Desiderius Erasmus Stiftung. Zur Begründung wurde eine fehlende Gesetzgebung zu globalen Stiftungförderungen genannt. Somit besteht seitens des Gesetzgebers Handlungsbedarf. (Wikipedia)
Erasmus von Rotterdam
Desiderius Erasmus von Rotterdam oder nur Erasmus genannt (am 28. Oktober 1466/1467/1469, in Rotterdam; † 11./12. Juli 1536 in Basel) war ein niederländischer Universalgelehrter und ist der bekannteste und einflussreichste Renaissance-Humanist. Erasmus war Theologe, Philosoph, Philologe, Priester, Autor und Herausgeber von über 150 Büchern. Als kritischer Denker seiner Zeit zählt Erasmus, der auch als „Fürst der Humanisten“ bezeichnet wird, zu den Wegbereitern der europäischen Aufklärung. Seine Wirkung reicht bis in die heutige Zeit. (Wikipedia)