Porträt des Desiderius Erasmus von Rotterdam (1464/1469–1536) von Hans Holbein d. J., 1523 — Foto: National Gallery, London/Wikimedia

 Erika Steinbach, Vorsitzende der Stiftung
Erika Steinbach, Vorsitzende der Stiftung

Foto: bundestag.de

Kontakte

Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin

Vorstandsspitze:
Erika Steinbach, Dr. Klaus Peter Krause, Dr. Joachim Keiler, Dr. Gerhard Fischer

Webseite: erasmus-stiftung.de
E-Mail: info@erasmus-stiftung.de

 

Logo Desiderius-Erasmus-Stiftung

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) mit Sitz in Lübeck wurde 2017 gegründet. Benannt wurde sie nach Desiderius Erasmus von Rotterdam. 2018 wurde sie von der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als parteinahe Stiftung anerkannt. Vorsitzende ist seit März 2018 die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach, die im Januar 2022 in die AfD eingetreten ist. (Wikipedia)

 

Geschichte

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde am 15. November 2017 in Lübeck gegründet und dort ins Vereinsregister eingetragen. Der Gründung ging die Umwandlung der bereits bestehenden, 2015 gegründeten Landesstiftung mit gleichem Namen in eine Bundesstiftung voraus. Die ebenfalls bestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Sitz in Bonn wurde zwar bereits am 20. März 2015 in Berlin in den Räumen der Bundesgeschäftsstelle der Partei Alternative für Deutschland zunächst in der Rechtsform eines Vereins gegründet, ist aber nicht der Rechtsvorgänger der heutigen bundesweit agierenden Stiftung. Nach Bildung des bundesweiten Vereins aus dem Lübecker Verein wurde eine neue Landesstiftung für Schleswig-Holstein, die Desiderius-Erasmus-Stiftung Schleswig-Holstein, gegründet.

Die Haltung der AfD zu Parteistiftungen in Deutschland ist gespalten. Der Stiftungsvorsitzende Konrad Adam bezeichnete Parteistiftungen noch im Januar 2017 als „Misswuchs der bundesrepublikanischen Demokratie“.

Am 10. Dezember 2016 wurde im dritten Anlauf mit 34 Gründungsmitgliedern schließlich die Desiderius-Erasmus-Stiftung als Stiftung in Frankfurt am Main gegründet. Konrad Adam wurde wieder zum Vorsitzenden gewählt. Anfang April 2017 wurde er jedoch wegen angeblich nicht abgesprochenen Vorgehens abgewählt. Er wurde von Peter Boehringer abgelöst, auf den nach dessen Wahl zum Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im März 2018 die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach folgte.

Seit Anfang 2018 gab es eine Kontroverse in der AfD darüber, welche Stiftung bzw. welcher Verein als AfD-Stiftung anerkannt werden sollte. Die rechtsnationale Gustav-Stresemann-Stiftung konkurrierte mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung aus Lübeck um die Gunst des Parteivorstands. Der Partei- und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland befürwortete die Gustav-Stresemann-Stiftung, während die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel der Desiderius-Erasmus-Stiftung nahesteht. Auch die Akademische Erasmus-Stiftung e.V., der Johann-Gottfried-Herder-Verein für Demokratie und der Immanuel-Kant-Verein, warben für sich.

Am 13. April 2018 sprach sich der Bundesvorstand der AfD für die Anerkennung der Desiderius-Erasmus-Stiftung aus, wobei die endgültige Entscheidung beim Bundesparteitag am 30. Juni 2018 fallen sollte. Laut WDR und NDR wollte sich die Stiftung zu einem späteren Zeitpunkt nach Gustav Stresemann umbenennen, sofern dies namensrechtlich möglich gewesen wäre. Beim AfD-Konvent am 6. Mai wurde jedoch vorerst beschlossen, in unmittelbarer Zeit keine Stiftung als parteinah zu bezeichnen. Grundlage für die Entscheidung war Kritik an parteinahen Stiftungen an sich.

Nach monatelanger Kontroverse fiel die Entscheidung auf dem Bundesparteitag der AfD am 30. Juni 2018 in Augsburg zugunsten der Desiderius-Erasmus-Stiftung. Fast zwei Drittel stimmten für die von der früheren CDU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Präsidentin des Bundes der Vertriebenen Erika Steinbach geleitete Stiftung. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit der Umbenennung in Gustav-Stresemann-Stiftung geprüft werden. Dies wurde aber später verworfen, nachdem Erben von Stresemann der Stresemann-Stiftung die Namensverwendung gerichtlich untersagen ließen.

Weitere namentliche Abgrenzungen: Die bundesweit agierende Desiderius-Erasmus-Stiftung ist nicht identisch mit den Stiftungen Akademische Erasmus-Stiftung sowie Erasmus-Stiftung Brandenburg, die beide ebenfalls AfD-nah sind, aber eine regionale Ausrichtung auf Brandenburg bzw. Thüringen haben. Zusätzlich gibt es als Landesstiftung für Schleswig-Holstein eine DES (Lübeck), die 2015 gegründet wurde. Dieser Verein geht maßgeblich auf Klaus Peter Krause zurück, der Vorstandsmitglied war. (Wikipedia)

 

Finanzierung

Nachdem ein Förderantrag von 1,4 Millionen Euro der Desiderius-Erasmus-Stiftung vom Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 abgelehnt worden war, kündigte die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach an, man wolle vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Nach den Leitlinien einer „Gemeinsamen Erklärung“ der etablierten politischen Stiftungen von 1998 ist eine Mindestvoraussetzung für eine finanzielle Zuwendung, dass die Partei hinter der Stiftung „wiederholt“ in den Bundestag eingezogen ist. Die AfD saß damals jedoch erst seit 2017 erstmals im Bundestag. Am 19. August 2020 wies das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der AfD auf ein Organstreitverfahren aus formellen Gründen zurück, da ein solches Verfahren generell nicht für die Bewirkung der von der AfD angestrebten Verfahrensziele geeignet sei. Zugleich lehnte das Gericht einen Antrag der AfD auf eine einstweilige Anordnung sowie drei Befangenheitsanträge gegenüber beteiligten Richtern ab. Im Februar 2022 wandte sich die AfD mit einem Eilantrag erneut an das Bundesverfassungsgericht. Der Antrag wurde am 5. August 2022 abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der geltend gemachte Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien gem. § 21 nicht die vorläufige Anordnung von Zahlungspflichten zugunsten politischer Stiftungen umfasse. Zudem sei nicht ausreichend geltend gemacht worden, dass ein Anordnungsgrund bestehe.

Mit Urteil vom 22.02.2023 beanstandete das Bundesverfassungsgericht die angewendete Praxis der Stiftungsförderung für das Jahr 2019 und bestätigte die Benachteiligung der Desiderius Erasmus Stiftung. Zur Begründung wurde eine fehlende Gesetzgebung zu globalen Stiftungförderungen genannt. Somit besteht seitens des Gesetzgebers Handlungsbedarf. (Wikipedia)

 

Erasmus von Rotterdam

Desiderius Erasmus von Rotterdam oder nur Erasmus genannt (am 28. Oktober 1466/1467/1469, in Rotterdam; † 11./12. Juli 1536 in Basel) war ein niederländischer Universalgelehrter und ist der bekannteste und einflussreichste Renaissance-Humanist. Erasmus war Theologe, Philosoph, Philologe, Priester, Autor und Herausgeber von über 150 Büchern. Als kritischer Denker seiner Zeit zählt Erasmus, der auch als „Fürst der Humanisten“ bezeichnet wird, zu den Wegbereitern der europäischen Aufklärung. Seine Wirkung reicht bis in die heutige Zeit. (Wikipedia)