Ein polizeibekannter islamistischer Gefährder verübte am 19. Dezember 2016 den Breitscheidplatz-Terroranschlag. — Foto der Gedenkstätte: OTFW, Berlin/Wikimedia

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Deutsche Gewaltopferhilfe
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Vorstand:
Mario Cerdini, Vorsitzender
Thomas Bayer, Stellv. Vorsitzender
Rene Jentzsch, Schatzmeister
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Webseite: deutsche-gewaltopferhilfe.de
E-Mail: kontakt@deutsche-gewaltopferhilfe.de

 

Einzelfallticker

www.einzelfallticker.de
»Es vergeht kein Tag, an dem in Deutschland nicht irgendwo Menschen Opfer von Gewalt werden. Im Gegenteil: Mittlerweile sind es durchschnittlich 40 Bürger täglich. Was in den Medien kaum noch Erwähnung findet, wird auch von der Ampelregierung ignoriert. Süffisant spricht man weiterhin von „Einzelfällen“ und leistet damit den unhaltbaren Zuständen Vorschub. Wir wollen nicht, dass man sich an diese Zustände gewöhnt!«

Webseite: www.einzelfallticker.de

 

Messerattacke

Messerattacke oder Messerangriff bezeichnet den Angriff einer Person auf ein oder mehrere andere mit einem Messer. Obwohl der Begriff Messerattacke sich bislang nicht im Duden findet, wird er doch regelmäßig in den Medien verwendet. Der Angriff erfolgt dabei nicht intentional im Rahmen einer Kampfhandlung, sondern kommt für die angegriffenen Personen unerwartet. Die Motive der Angreifer sind dabei völlig unterschiedlich. Sie reichen von Weltuntergangsangst und Geld bis hin zu Terror. Messerattacken sind häufig eine Form des terroristischen Angriffs, die seit 2015 zunächst zunehmend und massenhaft von Palästinensern überwiegend gegen jüdische Israelis eingesetzt wurde. Inzwischen gibt es weltweit zahlreiche Nachahmungstaten von Palästinensern, islamistischen aber auch anderen Tätern. In Jeruslam gab es 2016 anläßlich des Gay Pride eine tödliche Messerattacke eines jüdischen Fundamentalisten auf die Teilnehmer. In Deutschland wurde die Anschlagsform durch ein terroristisches Attentat im Juli 2017 in einem Supermarkt in Hamburg sowie eine Messerattacke in Turku im August 2017 bekannt. (marjorie-wiki.de)

 

Messermorde

▬ Kandel, 27. Dezember 2017
Im Mordfall Mia V. erstach am 27. Dezember 2017 in Kandel (Rheinland-Pfalz) ein im Jahr zuvor als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingereister Afghane seine 15-jährige deutsche Ex-Freundin. Der Täter wurde wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Abdul D. kam im April 2016 nach Deutschland und gab an, afghanischer Staatsbürger zu sein. Er beantragte Asyl und wurde in Frankfurt nach Inaugenscheinnahme und ärztlichem Erstscreening als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft. Sein Asylantrag wurde im Februar 2017 abgelehnt; er erhielt auch keinen Flüchtlings- oder sonstigen Schutzstatus. Aufgrund seiner Einstufung als minderjährig wurde er nicht abgeschoben. D. war zunächst in Frankfurt am Main registriert worden. Er wurde dann in die Obhut des Jugendamts Germersheim übergeben, in einer Jugendhilfeeinrichtung in Wörth am Rhein untergebracht und besuchte die Gesamtschule im benachbarten Kandel. Ab September 2017 wurde er in eine betreute Jugendwohngruppe in Neustadt an der Weinstraße verlegt, ging aber weiterhin im jetzt 34 km entfernten Kandel zur Schule. D. trat mehrfach polizeilich in Erscheinung, unter anderem wegen einer Schulhofschlägerei. (Wikipedia)

 

▬ Dresden, 4. Oktober 2020
Der Messerangriff in Dresden am 4. Oktober 2020 ist ein islamistisch und homophob motiviertes Verbrechen, bei dem in Dresden eine Person getötet und eine weitere lebensgefährlich und schwer verletzt wurde. Als Tatverdächtiger wurde am 21. Oktober 2020 der als Gefährder eingestufte Abdullah Al H. festgenommen. Wegen des vermuteten politisch-extremistischen Hintergrunds zog der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das weitere Verfahren an sich. Im Februar 2021 wurde gegen den Verdächtigen Anklage wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Täter wurde am 21. Mai 2021 vom Oberlandesgericht Dresden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zudem wurde die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehalten. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Der Täter islamischen Glaubens habe die Opfer als homosexuell identifiziert und wollte aus seiner Sicht Ungläubige töten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision am 12. Januar 2022 als unbegründet verworfen. Bei den beiden männlichen Opfern handelt es sich um zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen, die seit siebeneinhalb Jahren als homosexuelles Paar lebten und eine mehrtägige Städtereise verbrachten. Ein 55-Jähriger aus Krefeld erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus. Sein 53-jähriger Lebensgefährte aus Köln wurde ebenfalls lebensgefährlich und schwer verletzt, überlebte den Angriff jedoch. (Wikipedia)

 

▬ Würzburg, 25. Juni 2021
Bei einem Anschlag in Würzburg 2021 stach Abdirahman Jibril A., ein Mann somalischer Herkunft, am 25. Juni 2021 in der Würzburger Altstadt zuerst in einem Kaufhaus und danach auf der Straße mit einem Messer auf Menschen ein. Dabei tötete er drei Frauen und verletzte fünf weitere Personen schwer. Nach Polizeiangaben handelt es sich um einen in Mogadischu geborenen Somalier namens Abdirahman J. A., der als Flüchtling im Mai 2015 nach Deutschland kam und Asyl beantragte. Er reiste nach eigenen Angaben von Italien nach Deutschland ein, nachdem er zuvor über Nordafrika und das Mittelmeer nach Italien gelangt war. Am 6. Mai 2015 befand er sich im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Chemnitz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Später für ihn zuständig war wegen eines Umzugs das Landratsamt des Erzgebirgskreises, danach, aus dem gleichen Grund, die Stadtverwaltung Düsseldorf. Es lagen keine Strafanzeigen gegen ihn vor. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er erhielt aber einen subsidiären Schutz. Seitdem hielt er sich legal in Deutschland auf. Er lebte in Sachsen und zog im September 2019 nach Würzburg um. Dort wohnte er in einer Obdachlosenunterkunft im Stadtteil Zellerau. (Wikipedia)