
Essenz. Beiträge zur ganzen Wahrheit
Dietrich Murswiek
Es gibt ein Volk
Der Gegenwart. — 15. Mai 2023
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, sich für die Erhaltung des – ethnisch-kulturell verstandenen – Volkes einzusetzen. Der Verfassungsschutz macht sich durch seine Argumentation nur zum Instrument der Regierung. Er verteidigt damit die momentane Einwanderungspolitik und dient der Ausschaltung einer dagegen gerichteten Opposition.
Ein Kommentar von Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Junge Freiheit vom 4. Mai 2023
Robert Habeck hat gesagt: „Es gibt kein Volk.“ Diese – vorsichtig gesagt – bizarre Meinung wird jetzt, so scheint es, vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur verbindlichen Staatsdoktrin erklärt. In seiner Pressemitteilung vom 26. April teilte der Inlandsnachrichtendienst mit, daß er die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), das Institut für Staatspolitik (IfS) und den Verein „Ein Prozent“ als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft habe.
Die Begründung lautet im Kern: „Die propagierte Vorstellung, daß es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe“, sei verfassungsfeindlich. Denn sie impliziere „eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse“.
Die Auffassung des BfV ist nicht ganz neu. Denn das Amt vertritt schon seit längerem die Ansicht, die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs durch politische Organisationen sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies wird jetzt auf die Spitze getrieben, indem schon die öffentliche Äußerung der Vorstellung, es gebe ein nicht durch die Staatsangehörigkeit, sondern durch Kriterien wie Sprache, Geschichte und Abstammung definiertes Volk, für verfassungsfeindlich erklärt wird.
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Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Foto: Mehr Demokratie/Wikimedia
Der Autor
Prof. Dr. Dietrich Murswiek (* 11. Oktober 1948 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie deutsches und internationales Umweltrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Er ist Autor des 2020 erschienenen Buches „Verfassungsschutz und Demokratie“.
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Literatur
Dietrich Murswiek: Verfassungsschutz und Demokratie. Voraussetzungen und Grenzen für die Einwirkung der Verfassungsschutzbehörden auf die demokratische Willensbildung. Duncker & Humblot, Berlin 2020
»Wenn der Verfassungsschutz politische Parteien und Meinungen als verfassungsfeindlich bewertet, nimmt er hoheitlich auf die politische Willensbildung Einfluss. Er warnt vor diesen Parteien und grenzt die von ihm als extremistisch bewerteten Meinungen aus dem öffentlichen Diskurs aus. Dieser Kampf gegen den Extremismus dient dem Schutz der Demokratie, wenn er sich gegen tatsächliche Verfassungsfeinde richtet. Er schadet der Demokratie, wenn die Betroffenen zu Unrecht als Verfassungsfeinde stigmatisiert werden. Das Buch arbeitet die rechtlichen Voraussetzungen für die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz und für die öffentliche Darstellung der Organisation als extremistisch heraus. Der Autor präzisiert die rechtlichen Maßstäbe für diese Tätigkeit des Verfassungsschutzes und zeigt, dass es grundsätzlich verfassungswidrig ist, im Verfassungsschutzbericht über Organisationen zu berichten, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht erwiesen ist.« (Verlagstext)
Wahrung der Identität
Das Bundesverwaltungs-gericht hat in einem Urteil von 2001 festgestellt, daß die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität beziehungsweise die Verhinderung von „Überfremdung“ Ziele seien, die als solche nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.
Prof. Dr. Dietrich Murswiek: „Der Staat der Deutschen“ – Interview mit der Jungen Freiheit vom 18. März 2022. Online: „Der Nationalstaat der Deutschen“, jungefreiheit.de vom 19. März 2022
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Technische Anmerkung zur Illustration
Herkunft/Rechte: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Peter Haag-Kirchner, HMP Speyer (CC BY-NC-ND)