Widerspruch+Widerstand
Widerspruch gegen die ePA
Mascha Orel und Janko Williams vom MWGFD e.V. warnen beim Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten vor der Elektronischen Patientenakte.
Der Gegenwart. — 1. Januar 2024
ePA ist wertlos, solange keine Daten darin gespeichert sind. Deshalb gilt es den Datengebrauch und -missbrauch zu untersagen. Dies sollte auf jeden Fall vor dem Entstehen der ePA erledigt werden.
Mascha Orel und Janko Williams (MWGFD e.V.)
»Vor fast einem Jahr haben wir mit der Initiatorin Mascha Orel die Kampagne #MyDataMyChoice ins Leben gerufen. Ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten war nie so existentiell wichtig wie jetzt. Denn erst der Zugriff auf unsere Daten ermöglicht eine sukzessive Übernahme der Kontrolle über unser Leben, und dies teils mit unserer aktiven Zustimmung, teils durch passive Haltung. Ein Thema sollte dabei unsere ganz besondere Aufmerksamkeit beanspruchen, nämlich unsere Gesundheitsdaten.
Im Rahmen der #MyDataMyChoice-Kampagne haben wir ein Musterschreiben an die Krankenkassen (KK) zur Verfügung gestellt: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA). Bedingt durch die neusten Entwicklungen und nicht zuletzt durch die Erfahrungen mit dem bisherigen Widerspruch, bedarf das Musterschreiben einer „Überholung“. Diese haben wir vorgenommen, doch zunächst die wichtigsten Fakten im Überblick …«
Weiterlesen in: „Widerspruch gegen die ePA – Fragen, Antworten, Lösungen“, 28.12.2023 ⋙ Link
Vollständiger Artikel und weitere Hintergründe ⋙ Link
Formular Musterschreiben_ePA ⋙ Link
EU-Austausch von elektronischen Patientenakten
Die bereits bestehende Infrastruktur zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs elektronischer Gesundheitsdaten (MyHealth@EU) soll ausgebaut und die neue Plattform HealthData@EU entwickelt werden. Die EU-Länder sollen verpflichtet werden, nationale digitale Gesundheitsbehörden zur Umsetzung der neuen Bestimmungen einzurichten und alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Außerdem sollen alle Systeme für elektronische Patientenakten (European Health Record Systems, kurz: EHR-Systeme) dem „europäischen Austauschformat für elektronische Patientenakten“ entsprechen. Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten soll zudem den Austausch von Informationen über Krankheitserreger, genetische Daten und öffentliche Gesundheitsregister zum Beispiel für Forschung, Innovation und Politikgestaltung ermöglichen.
Zitiert aus: Martina Binnig: „EU: Erneutes Regulieren bis zum Anschlag“, achgut.com vom 28.12.2023
Karl Lauterbachs Daten-Handel
In dieser Woche ging es im Bundestag nicht nur um den Haushalt, sondern die Ampel-Mehrheit beschloss auch Regeln zur „elektronischen Patientenakte“ und das sogenannte Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Und Karl Lauterbach freut sich, endlich den „Datenschatz“ verwerten zu können, den bislang vertrauliche Patientenakten verbergen. Es geht scheinbar mehr um Global Player der Pharmabranche als ums Gesundheitswesen.
Zitiert aus: Peter Grimm: „Karl Lauterbachs Daten-Handel“, achgut.com vom 16.12.2023
Initiatoren
Die Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD) dankt den Initiatoren der Kampagne:
Janko Williams, Wirtschaftsjurist & Datenschutzexpert
Mascha Orel, Projektmanager