Machtworte – Inspektion der Herrschaftssprache
Geschäftsordnungsautonomie
Boris Reitschuster kommentiert die jüngste Entscheidung in Karlsruhe: Oberstes Gericht legitimiert politische Machtspielchen und Ausgrenzung.
Der Gegenwart. — 18. September 2024
Karlsruhe. Der Inbegriff der Rechtsprechung. Ein Ort, wo Demokratie und Überparteilichkeit hochgehalten werden – so zumindest die Theorie. Doch was passiert, wenn das Recht plötzlich selbst zur Farce wird? Willkommen in der neuen Realität. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ja, alle Parteien haben einen Anspruch auf die Verteilung der Ausschusssitze im Bundestag. Klingt schön, oder? Der Haken daran: Sie haben dieses Recht nur auf dem Papier. Praktisch bedeutet das: Du darfst zwar teilnehmen, aber sitzen? Fehlanzeige. Es fühlt sich an wie eine Einladung zu einer Hochzeit, bei der man gratulieren darf, aber die Feier auslassen muss. Es mögen sich Juristen finden, die sagen, das sei alles wasserdicht. Aber fair? Nein. Eher ist es ein juristischer Taschenspielertrick im Stile Potemkinscher Dörfer (mehr dazu unten im PS). Dass Karlsruhe sich auf so eine Ebene begibt, ist eine Bankrotterklärung des höchsten deutschen Gerichts.
Ausschluss der AfD: Geschickt inszenierte Demokratie?
Wer sich den jüngsten Beschluss zu Gemüte führt, kommt nicht umhin, die Stirn zu runzeln. Und zwar massiv. Die anderen Parteien verwehren der AfD systematisch die Ausschussvorsitze im Bundestag (und auch ein Vizepräsidentenamt) – und das, obwohl ihr der Fraktionsgröße nach solche Chefsessel zustehen würden. Doch Karlsruhe drückt beide Augen zu und sagt: „Geschäftsordnung! Wahl!“ Die Mehrheit entscheidet. Klingt nach Demokratie? Den Worten nach ja. Aber faktisch ist es eine fein inszenierte Ausschlusspolitik, die unsere Moral-Weltmeister im Bundestag in anderen Ländern lauthals anprangern würden.
Der Fall des ehemaligen AfD-Vorsitzenden Stephan Brandner, der aus dem Rechtsausschuss abgewählt wurde, hat hier den Stein ins Rollen gebracht. Brandner hatte sich auf Twitter mit einer unpassenden Eskapade zum Anschlag von Halle ins Abseits geschossen und die politische Klasse handelte schnell: keine Ausschussvorsitze mehr für die AfD. Die offizielle Begründung? Die Überparteilichkeit sei nicht mehr gewährleistet. Lustig, wenn es nicht so bitter wäre. Denn wie „überparteilich“ ist es, eine Partei grundsätzlich auszuschließen, weil sie der Mehrheit nicht passt? In jedem anderen Kontext würde man das als Diskriminierung bezeichnen.
Geschäftsordnungsautonomie: ein juristischer Trick?
Doch Karlsruhe lässt es durchgehen, gestützt auf die sogenannte „Geschäftsordnungsautonomie“. Ein hübscher Begriff, der im Klartext bedeutet: Die Mehrheit im Bundestag kann entscheiden, das Recht nicht anzuwenden, wenn es ihr gerade passt. Man könnte das die „Eleganz der Verweigerung“ nennen. Da wird ein Prinzip gefeiert, das in der Praxis das Recht auf den Kopf stellt. Als würde eine Fluggesellschaft Ihnen ein Ticket schenken, aber dann später auf einen Hinweis im Kleingedruckten verweisen und sagen: „Der Flieger startet nicht.“ Klar, das Ticket hat man – aber was bringt’s?
Die Ausschussvorsitze sind nun fest in der Hand der Altparteien. Das Gericht hat den bequemen Weg gewählt und die Verantwortung an den Bundestag abgeschoben. „Wir können ja nichts dafür, wenn die AfD keine Stimmen bekommt“, lautet die implizite Botschaft. Auf den ersten Blick wirkt das clever, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die höchste Instanz des Landes hat sich von ihrer neutralen Rolle meilenweit entfernt.
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Boris Reitschuster
Foto: instagram.com/reitschuster/
Der Autor
Vielleicht bin ich ein Auslaufmodell: Aber ich habe Journalismus noch so gelernt, dass er vor allem die Regierenden kontrollieren und kritisieren soll, nicht die Opposition. Dass er alles in Zweifel ziehen soll, und nicht gegen Zweifler agitieren und Wahrheiten zementieren. Dass man als Journalist gegen den Strom schwimmen soll, und sich nicht vom ihm treiben lassen darf.