Essenz. Beiträge zur ganzen Wahrheit
Der größte Enteignungsplan
Investigativjournalist Guido Grandt: „Der Staat kann Sie jederzeit enteignen. Heute Ihr Haus, morgen Staatseigentum und alles im Rahmen der Gesetze!“
Der Gegenwart. — 25. Februar 2026
Von GUIDO GRANDT. | Sie glauben, Ihr Eigentum ist sicher? Ihr Haus, Ihr Grundstück, Ihre Firma – das, was Sie sich mit harter Arbeit aufgebaut haben? Pustekuchen! Der Staat kann Sie jederzeit enteignen. Und zwar ganz regulär und verfassungskonform! Schon im Artikel 14 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es diesbezüglich
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Doch es kommt noch schlimmer!
Wenn Sie all das nicht glauben, dann, sollten sie sich einen weiteren Artikel im Grundgesetz ansehen. Einen über den fast nie gesprochen wird. Einen, der harmlos klingt – aber es in sich hat. Artikel 15. Er ist das Trojanische Pferd der Bundesrepublik, das alles verändern kann. Lesen Sie selbst:
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Der Staat kann Ihnen alles wegnehmen!
Was das konkret bedeutet? Nichts anderes als: Der Staat kann Ihnen Ihr Eigentum wegnehmen – legal, per Gesetz, mit Verweis auf das „Gemeinwohl“ beziehungsweise zum Zwecke der „Vergesellschaftung.“
Anders als bei klassischen Enteignungen, bei denen etwas für einen Straßenbau eine Entschädigung gezahlt wird, geht es bei Artikel 15 GG um viel mehr. Es geht um eine systemische Überführung von Eigentum in öffentliche Hände, um ganze Eigentumsarten oder Sektoren (z. B. Wohnungsmarkt, Energiewirtschaft).
Aber das betrifft nicht nur Großkonzerne oder Spekulanten. Nein – es kann auch den normalen Bürger treffen. Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen Konzernen und Privatpersonen. Wer zum Beispiel mehrere Mietshäuser, große Ackerflächen, Waldstücke, Quellen oder ein mittelständisches Unternehmen besitzt, fällt prinzipiell unter Artikel 15.
Enteignet mit notwendiger „Vergesellschaftung“
Voraussetzung für die Enteignungsorgie ist, dass der Gesetzgeber „Vergesellschaftung“ für notwendig erklärt und ein entsprechendes Gesetz erlässt. Und das schon mit einfacher Mehrheit! Ihr Mehrfamilienhaus? Ihre Einliegerwohnung? Ihre Firma mit 20 Angestellten? Ihr geerbtes Grundstück in der Nähe eines Wasserschutzgebietes?
All das kann nach Artikel 15 in „Gemeineigentum“ überführt werden – also verstaatlicht, enteignet, vergesellschaftet werden.
Der billige Trick mit der Entschädigung
Das Grundgesetz regelt auch die Entschädigung, die Sie im Falle einer Enteignung erhalten müssen, geregelt in Artikel 14 Abs. 3 GG. Dort heißt es:
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Allerdings kann es bei einer diesbezüglichen Entschädigung zu immensen Einbußen kommen! Denn eine solche ist nicht an den Verkehrswert gebunden, sondern muss „gerechten Interessen des Allgemeinwohls“ entsprechen.
In der Praxis bedeutet das: Politik kann die Entschädigungshöhe relativ frei festlegen, solange sie nicht willkürlich ist. Mit anderen Worten: Sie verlieren Ihr Eigentum – und bekommen dafür vielleicht die Hälfte. Oder noch weniger.
Der schleichende Angriff auf das Eigentumsrecht!
Artikel 14 GG schützt Eigentum – sagt man, was natürlich ebenfalls nicht stimmt. Doch Artikel15 ist der Hinterausgang der Eigentumsgarantie. Und dieser Ausgang steht offen, sobald eine Regierung beschließt, dass Ihr Besitz „dem Gemeinwohl“ besser dienen würde, wenn er nicht mehr Ihnen gehören würde. Und wer bestimmt, was dem Gemeinwohl dient? Der Staat? Richtig: Der Staat selbst. Eine Regierung, eine einfache Mehrheit, ein Gesetz – mehr braucht es nicht.
Enteignung durch die Hintertür.
Was früher noch nach DDR roch, läuft heute unter dem wohlklingenden Begriff „Vergesellschaftung“. Aber der Effekt ist derselbe: Im schlimmsten Fall sind Sie raus! Ihr Besitz ist weg. Und Sie können nichts dagegen tun.
Heute trifft es vielleicht Wohnungsbesitzer, Morgen Landwirte. Übermorgen Unternehmer. Die Begründung? Klimaschutz, Energiesicherheit, Gerechtigkeit. Notstand. Krieg. Pandemie. Die Möglichkeiten sind grenzenlos – wenn der politische Wille da ist.
Der gefährlichste Artikel des Grundgesetzes?
Gewiss, Artikel 15 wurde nie angewandt. Noch nicht. Doch in linken und grünen Kreisen wird er längst heiß diskutiert. Und wer glaubt, dass so etwas in Deutschland nicht passieren kann, der hat die letzten Jahre nicht aufgepasst.
Wir leben in einer Zeit, in der Bürger enteignet werden, wenn sie ihr Haus in „falschen“ Stadtteilen besitzen, Bauern enteignet werden sollen, wenn sie „zu viel Land“ haben, Firmen übernommen werden, wenn sie „systemrelevant“ sind.
Die Hemmschwelle sinkt. Und Artikel 15 ist das perfekte Werkzeug für eine schnelle Enteignung im Namen des Fortschritts.
Der Sozialstaat wird zum Zugriffsstaat.
Die Verfassung erlaubt es. Und wenn niemand hinsieht, wird es eines Tages passieren. Ein Gesetz, eine Mehrheit, ein Ziel – und Ihr Eigentum ist Geschichte.
Was bleibt, ist eine simple Wahrheit, die jeder Bürger kennen sollte. In Deutschland gehört Ihnen nichts, was der Staat nicht irgendwann als „gemeinwohlrelevant“ erklären kann.
Artikel 15 GG ist real, gültig und mächtig. Er gibt dem Staat die rechtliche Möglichkeit, Eigentum im großen Stil zu entziehen und zu vergesellschaften – nicht willkürlich, aber durch Gesetz, wenn der politische Wille zur Anwendung vorhanden ist.
Verstehen Sie: Eigentum in Deutschland ist nicht absolut – sondern jederzeit relativ zur politischen Lage.
Wollen Sie wirklich in einem Land leben, in dem Ihr Besitz nur auf Widerruf gilt? Fangen Sie an, Fragen zu stellen. Denn in Berlin soll das „Enteignungsgesetz“ Ende 2025 verwirklicht werden! Sie glauben es nicht? Dann zeige ich Ihnen nachfolgend auf, was diesbezüglich schon längst geplant ist!
„Enteignung per Gesetz“ – Wie Berlin Privateigentum zur Staatsbeute machen will.
Die Berliner SPD hat Mitte Juni 2025 einen konkreten Gesetzentwurf zur „Vergesellschaftung“ vorgelegt, gestützt auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser soll bis Mitte Dezember 2025 im Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Schon im Koalitionsvertrag 2023 hat sich Berlins Regierung auf ein sogenanntes „Vergesellschaftungsgesetz“ verständigt. Die Fraktionsvorstände haben sich Ende Juni 2025 auf Eckpunkte geeinigt.
Das sogenannte „Vergesellschaftungsgesetz“ erlaubt die Zwangsüberführung von Grund, Boden und Produktionsmitteln in Gemeineigentum – also Enteignung auf Knopfdruck, inclusive einer neuen „Vergesellschaftsbehörde“, die das Ganze abwickeln soll.
Und das Beste für den Staat: Die Entschädigung soll unter dem Marktwert liegen dürfen.
Ich erwähnte es bereits: Ihr Eigentum? Nicht mehr sicher. Ihre Mieteinnahmen? Bald gedeckelt. Ihre Firma? Vielleicht bald Volkseigentum.
„Fadenscheinige Ausreden“
Die SPD will dann offiziell „soziale Marktregulierung“ betreiben – ganz ohne klassische Enteignung. Aber wie nennt man es sonst, wenn der Staat mit eigens erschaffener Behörde Besitz einsammelt und nach Belieben umverteilt?
CDU-Chef Kai Wegner schlägt Alarm. Mit mir wird es keine Enteignungen geben. Doch was ist sein Wort wert, wenn der Gesetzestext bereits fertig vorliegt, an dem seine eigene Partei mitgeschustert hat?
Offiziell soll das Gesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten wirksam werden. Die Uhr tickt also.
Alles was „wirtschaftlich relevant“ ist, könnte unter den „Staatshammer“ kommen.
Hintergrund: Der Entwurf ist eine Reaktion auf den Berliner Volksentscheid von 2021, bei dem 59 Prozent für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne stimmten. Jetzt geht es aber nicht nur um „Deutsche Wohnen & Co“ – sondern um alles, was wirtschaftlich relevant ist. Und damit, auch um Ihr Privateigentum!
Was zunächst für Berlin gelten könnte, würde schnell auch die politischen Begehrlichkeiten in anderen Bundesländern oder gar dem Bund selbst wecken. Wetten?
Kurzum: Der Staat will an Ihr Haus. An Ihr Grundstück. An Ihre Firma. Und an Ihre Freiheit, über Eigentum selbst zu verfügen. Der Gesetzentwurf liegt bereit. Die Umverteilung steht vor der Tür – getarnt als soziale Gerechtigkeit.
Was harmlos als „soziale Gerechtigkeit“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Eigentümer, Investoren und Unternehmer. Ihr Haus, Ihre Firma, Ihr Boden – nichts ist mehr sicher.
Die CDU warnt. Die SPD drückt aufs Tempo. Der Volksentscheid von 2021 war nur der Anfang. Das staatliche „Vergesellschaftungsrecht“ ist schon in der politischen Pipeline!
Die kalte Enteignung beginnt – und die SPD liefert den Fahrplan gleich mit.
Hinter dem harmlos klingenden „Vergesellschaftungsgesetz“ verbirgt sich nichts anderes als ein Generalangriff auf Eigentum, Immobilien, Grundstücke und Produktionsmittel.
Was nach sozialem Ausgleich klingt, ist in Wahrheit ein hochgefährliches Machtinstrument, das der Staat sich jetzt rechtlich absichern will.
Und damit ist auch kein Privateigentum mehr sicher!
© Guido Grandt — Der Artikel »Der größte Enteignungsplan – Heute Ihr Haus, morgen Staatseigentum und alles im Rahmen der Gesetze!« von Guido Grandt erschien als »Berliner Brief 57/2025« zuerst in der Zeitschrift »Das Grüne Blatt« (Ausgabe 4/2025; 1/2026) vom 18.2.2026 des Vereins »Das Heimatverdrängte Landvolk – Bauernverband der Vertriebenen e.V.« — Mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Guido Grandt — Foto: Privat
Der Autor
Guido Grandt, geboren 1963, ist freier TV-Produzent, TV-Redakteur, Fachzeitschriftenredakteur, Buchautor, Dozent und Kleinverleger. Er hat zahlreiche Filmbeiträge für private, öffentlich-rechtliche und ausländische TV-Sender recherchiert, gedreht und produziert. Dazu hat er bislang rund 40 Bücher verfasst, außerdem diverse Artikel für renommierte Zeitungen und Onlinemedien. Der Dokumentarfilm »Höllenleben – Eine multiple Persönlichkeit auf Spurensuche«, den er recherchierte, wurde 2002 für den höchsten deutschen Fernsehpreis, den Adolf Grimme-Preis nominiert. Der Dokumentarfilm »Hinter dem Dorf die Hölle – Die vergessenen Konzentrationslager auf der Schwäbischen Alb«, den er mit Filmförderungen verschiedener baden-württembergischer Landkreise produzierte, wurde im Januar 2013 als Kino-Premiere gezeigt und wurde im März 2013 bei der Stiftung EVZ in Berlin vorgeführt. Guido Grandt schreibt zudem auch Unterhaltungsliteratur/Belletristik/Spannungsromane (teilweise unter verschiedenen Pseudonymen), wie Western, Krimis, Horror, Science Fiction und phantastische Romane für diverse Verlage. Guido Grandt beschäftigt sich auch mit aktuellen Politik- Wirtschafts-, Finanz-, Sicherheits- und Kriminalitätsthemen, insbesondere hinsichtlich der verschwiegenen Hintergründe. Dazu hat er zumeist Undercover gearbeitet und recherchiert investigativ. Auf seinem eigenen Blog guidograndt.de (⋙ Link) veröffentlicht er kritische Artikel zu diese Themen. Ferner wurde Guido Grandt als Experte zu seinen Themen zu den verschiedensten Talk-Shows eingeladen und hält Vorträge, Lesungen und Seminare an Polizeifachhochschulen, Volkshochschulen, Schulen, Weiterbildungsinstituten und anderen Einrichtungen. In seinem Kleinverlag gugra-Media-Verlag (⋙ Link) veröffentlicht er investigative, sozialkritische und spannende Bücher. (Verlagstext)
Video-Kanal von Guido Grandt ⋙ Link
Autobiographie

Guido Grandt: Höllentrips: Meine gefährlichsten und spannendsten Undercover-Recherchen – Journalistische Autobiographie. 450 Seiten. Herausgeber: Independently published (2025)
»Wie weit würdest Du gehen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen? Er wurde bedroht. Gejagt. Belogen. Und manchmal fast gebrochen. Seit über dreißig Jahren riskiert Investigativjournalist Guido Grandt sein Leben bei seinen aufsehenerregenden und erschreckenden Undercover-Recherchen. In dieser packenden journalistischen Autobiografie nimmt er den Leser hautnah mit auf eine atemlose Reise in die dunkelsten Abgründe unserer Zeit:
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TÜRKEI: „Himmelhölle“ – Auf der Spur der „Liebesmafia“
KENIA: „Voodoo-Liebe“ – Wie ich die „Gefühlsgangster“ entlarvte
Ein authentisches Buch über menschliche Abgründe, journalistische Grenzerfahrungen und die Pflicht, hinzusehen. Nichts ist erfunden – alles ist wahr!« (Verlagstext)
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Es war nie DEINS! (Gesellschaft für Krisenbewältigung [Robert Jungnischke]; 25.2.2026; 5:46 min.)
»Gehört dir dein Eigentum wirklich? Oder besitzt du es nur im Rahmen politischer Spielregeln? Artikel 14 Grundgesetz garantiert Eigentum – aber er bindet es auch an das „Wohl der Allgemeinheit“. Was bedeutet das konkret? In diesem Video analysieren wir sachlich und juristisch: Was Artikel 14 und 15 GG tatsächlich erlauben • Warum Vermögensabgaben verfassungsrechtlich vorgesehen sind • Was der Lastenausgleich von 1952 zeigt • Welche Rolle Pandemie, Krieg und Klimakrise rechtlich spielen können • Warum „Die Rente ist sicher“ nicht dasselbe bedeutet wie „Dein Lebensstandard ist sicher“ • Welche systemischen Risiken heute real bestehen — Keine Panik. Keine Verschwörung. Sondern eine nüchterne Analyse der geltenden Rechtslage. Denn Eigentum existiert – aber innerhalb eines Systems. Und Systeme können sich verändern.« — Quellen & Rechtsgrundlagen (Auswahl) siehe ⋙ Link