Kupferstich auf der Titelseite des Dictionarium Iuridicum von Heineccius: ein Herr mit Assistenten am Schreibtisch einer Bibliothek — Illustration von 1743 (Ausschnitt): Wikimedia

Johann Gottlieb Heineccius
Johann Gottlieb Heineccius
(1681–1741), Deutsche Acta Eruditorum (1732) — Illustration: Bernigeroth/Wikimedia

Lebensdaten

Johann Gottlieb Heineccius (* 11. September 1681 in Eisenberg; † 31. August 1741 in Halle (Saale)) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er gilt als bedeutender Vertreter des Usus modernus pandectarum.

Familie

Heineccius hatte sich am 18. Februar 1716 mit Henriette Klara Johanna Heiring († 1724 in Franecker) verheiratet. Aus dieser Ehe stammen drei Kinder:
Johann Christian Gottlieb Heineccius (1718–1791) wurde preußischer Hofrat und Professor der Ritterakademie in Liegnitz.
Friedrich Anton ging zum Militär.
Henriette Louise heiratete 1739 den Professor der Rechte und Geschichte am Gymnasium in Altona Christoph Andreas Mencken.

Sein Urenkel ist der 1866 durch König Wilhelm I. in den preußischen Adelsstand erhobene Oberstlieutenant Konstanz von Heineccius, seine Ururenkel waren die preußischen Generalmajore Benno und Georg von Heineccius. (Wikipedia)

 

Das Werk

Johann Gottlieb Heineccius: Grundlagen des Natur- und Völkerrechts.
Johann Gottlieb Heineccius: Grundlagen des Natur- und Völkerrechts.
Bibliothek des deutschen Staatsdenkens – Band 2. Übersetzt von Peter Mortzfeld. Herausgegeben von Hans Maier, Michael Stolleis und Christoph Bergfeld. 568 Seiten. Insel Verlag, Frankfurt am Main und Leipzig (Erste Auflage, 1994)

»Die ›Grundlagen des Natur- und Völkerrechts‹ (1737) von Johann Gottlieb Heineccius (1681–1741) werden hier zum ersten Mal in deutscher Übersetzung vorgelegt. Das Werk ist ein typisches Beispiel für ein Naturrechtslehrbuch aus dem Zeitalter der Aufklärung. Es verbindet umfassende humanistische Gelehrsamkeit mit didaktischen Zielen. In der Anordnung des Stoffes folgt es weitgehend dem Vorbild von Pufendorf. Methodisch ist der Verfasser von Thomasius beeinflußt. — Michael Stolleis ist Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Direktor am dortigen Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. — Hans Maier, geboren 1931, lehrte politische Wissenschaft sowie christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie in München. Von 1970 bis 1986 war er bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus. Seine Verdienste für das zeitgenössische Musikschaffen wurden 1984 mit dem ›SpidemKristall‹ gewürdigt.« (Verlagstext)

Lateinisches Original: Elementa juris naturae et gentium commoda auditoribus methodo adornata. Waisenhaus, Halle 1738. Digitalisat ⋙ Link

 

Neue Reflexionsebene

Johann Gottlieb Heineccius entwickelte […] eine frühe Theorie der Körpersprache und versuchte, den Charakter eines Menschen aus dessen Gang abzulesen. […] Bedeutender aber war Heineccius. Gewann die „Debatte um Naturrecht und Emotionen“ mit ihm doch noch einmal „eine neue Tiefe“. Zwischen dem, was jemand vorgibt zu glauben und dem, was er wirklich denkt, zog Heineccius eine neue Reflexionsebene ein – eine gerade in religiösen Fragen nicht unbedeutende Unterscheidung.

Rolf Löchel/literaturkritik.de in einer Rezension: »Gefühlige Naturrechtsphilosophie? Martin Mulsow klärt über die Diskussion zu „Naturrecht und Emotion“ in der Frühaufklärung auf«, 22.8.2025 ⋙ Link

 

Axiomatische Methode

Heineccius wandte in Wirklichkeit eher die eklektische Methode an, als dass er eine eigene, unverwechselbare Methode entwickelte. Seine axiomatische Methode war nicht deduktiv, sondern basierte auf den Kernprinzipien von Pufendorfs Naturrechtslehre und einem tiefen Verständnis der relevanten Geschichte der Rechtspraxis. Sie entspricht dem Modell, das er selbst an anderer Stelle in seiner Anleitung zur Historie der Weltweisheit […], (1743) aufstellt, in der er feststellt, dass die eklektische Methode die einzige rationale Methode in der Philosophie ist, bei der die Wahrheit nicht in der Berufung auf einen einzigen Text oder eine Ansammlung von Texten, ob alt oder modern, zu finden ist, sondern in einer sorgfältigen Auswahl und Vereinbarkeit.

T. J. Hochstrasser in: Natural Law in the Early Enlightenment, Cambridge 2000 (Zitat übersetzt mit DeepL.com)

 

Usus modernus

Der usus modernus pandectarum (verkürzt usus modernus; „moderner Gebrauch des Pandektensystems“) bezeichnet in einem vornehmlich auf Deutschland bezogenen und engeren Sinne eine Epoche der Rechtsentwicklung vom 16. bis ins 18. Jahrhundert. Zeitgenössische Bezeichnungen waren auch mores hoderniae („heutiger Gerichtsgebrauch“) und nova practica („moderne Praxis“). […] Der usus modernus beruht in seinen Ursprüngen auf der Arbeitsweise und Methodenlehre des Konsiliators Bartolus de Saxoferrato. Bartolus hatte hergebrachtes und einheimisches Recht zu „zeitgenössisch modernem Recht“ verschmolzen. Im Kern interessierte die deutschen Assimilatoren, ob die im Corpus iuris civilis enthaltenen Regelungen für die deutsche Rechtspraxis überhaupt Geltung beanspruchen durften. Insoweit wurde nach dem Geltungsrang des Corpus iuris civilis im Kanon der Rechtsquellen des Gemeinen Rechts gefragt. Der gemeinrechtliche Wissenschaftsbetrieb sollte vorangebracht werden. Man kam überein, dass römisches Recht als subsidiär wirkendes Gewohnheitsrecht im Gemeinen Recht Platz finden würde. Dafür sollte ausschließlich überliefertes Recht herangezogen werden. Dieses sollte in geschriebenes Recht transformiert werden, anschaulich und begriffslogisch gefasst. Nach Franz Wieacker verhalf dieser Modernisierungsprozess des Rechts auch der Gesellschaft zu ihrer Modernisierung. (Wikipedia)