Widerspruch+Widerstand
Michael Ballweg
Der Diplom-Betriebswirt und IT-Unternehmer organisierte die riesigen Demonstrationen der Bürgerbewegung Querdenken-711. Seit Juni 2022 sitzt der Regierungskritiker in Untersuchungshaft.
Der Gegenwart. — 16. Januar 2023 — Update 31. Juli 2025
Die Justizvollzugsanstalt Stuttgart, in der Michael Ballweg eingesperrt ist, ignoriert seit einem Monat meine Presseanfrage und bricht damit das Gesetz. Obwohl ich mehrfach darüber schrieb, scheint das niemanden zu interessieren in Justiz und Regierung Baden-Württemberg. Auch die Generalstaatsanwaltschaft ignoriert bisher meine Presseanfrage seit fast zwei Wochen. Das Oberlandesgericht hat meine Anfrage beantwortet, wenn es auch auf meine Fragen nicht einging und Allgemeinplätze schrieb […] Nicht verhehlen kann ich mir allerdings den Hinweis, dass in Deutschland Frauenmörder und Kinderschänder trotz Wiederholungsgefahr auf freien Fuss kommen, weil die Justiz überlastet ist, und gerade zwei Messerangreifer trotz versuchten Totschlags und schwerer Traumatisierung des lebensgefährlich verletzten Opfers den Gerichtssaal als freie Männer verlassen konnten – und gegen einen 27-jähriger Syrer, der eine 16-Jährige auf ein Bahngleis zerrte und dort festhielt, keine Untersuchungshaft beantragt wurde. Sie alle waren anders als der seit mehr als sechs Monaten inhaftierte Ballweg nicht politisch engagiert und haben nicht die Regierung kritisiert.
Boris Reitschuster: Ballweg-Richter: „Zu dem Ablauf äußern wir uns nicht“, 16. Januar 2023
Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg vom 3. Januar 2023:
Michael Ballweg bleibt auch nach sechs Monaten rechtswidrig in Untersuchungshaft
Stuttgart/03.01.2023 Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Fortdauer der Untersuchungshaft von Michael Ballweg angeordnet. Im Beschluss vom 02. Januar 2023 sind sämtliche Argumente und Nachweise der Verteidigung vollständig ignoriert worden. Auch hat der Beschuldigte keine Akteneinsicht erhalten, so dass eine ordnungsgemäße vorherige Stellungnahme für ihn nicht möglich war.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 02. Januar 2023 die Fortdauer der Haft von Querdenken-Gründer Michael Ballweg auch über sechs Monate angeordnet.
Erneut wurden von Seiten der Justiz elementare Grundrechte des Beschuldigten auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt.
[…]
Es ist zu berücksichtigen, dass Haftentscheidungen immer bedeuten, dass ein unschuldiger Mensch ohne gerichtliches Urteil seiner Freiheit beraubt wird. Diesen Freiheitsentzug kann man – auch mit einer späteren Haftentschädigung – nicht mehr rückgängig machen. Aus diesem Grund verlangt – vor allem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof – eine besondere Begründungstiefe für Haftentscheidungen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 02. Januar 2023 beinhaltet überhaupt keine Begründung. Über eine floskelhafte Wiedergabe des Gesetzes hinaus, setzt sich das Oberlandesgericht weder mit dem Inhalt der Akte noch mit dem Vortrag der Verteidigung auseinander.
Der Umgang der Justiz in Stuttgart mit den Grund- und Menschenrechten des Beschuldigten Michael Ballweg lässt immer mehr vermuten, dass hier andere Motive hinter den Entscheidungen stehen als strafrechtliche. In einem Haftverfahren darf erwartet werden, dass sich mit rechtlichem Vortrag und Tatsachen durch Gerichte auseinandergesetzt wird. Es kann unterschiedliche Bewertungen geben und unterschiedliche Auffassungen. Dass Gerichte aber Vortrag, Belege, Nachweise, Zeugenangebote und Bitten um Vorlage von Ermittlungsakten oder Übersendung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vollständig ignorieren, hat mit rechtsstaatlichem Verfahren nichts mehr zu tun.
Die Tatsache, dass die Verteidigung den Beschluss zunächst ausschließlich auf dem Postweg erhalten sollte und nur aufgrund massiver Nachfragen dieser an einen Verteidiger per Fax vorab übermittelt worden ist, während die Presse direkt durch das Oberlandesgericht informiert wurde, zeigt den Umgang des Oberlandesgerichts Stuttgart mit den Rechten des Querdenken-Gründers.
Text nach: Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
* * *
Pressemitteilung vom 14. Januar 2023:
U-Haft Michael Ballweg: Gerichtsverfahren erneut ohne rechtliches Gehör abgebrochen
Stuttgart/14.01.2023 Das Amtsgericht Stuttgart hatte auf den Antrag der Verteidigung von Michael Ballweg reagiert und einen Haftprüfungstermin für den 11.01.2023 anberaumt. Dies wurde dem Verteidigerteam am 10.01.2023 kurzfristig mitgeteilt. Erneut wurde Michael Ballweg nicht angehört.
Michael Ballweg ist wegen des Vorwurfs des versuchten gewerbsmäßigen Betruges seit dem 29.06.2022 in Untersuchungshaft. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben. Die Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinweg verlangt nach deutschem Gesetz eine fundierte und notwendigerweise gute Begründung.
Bei einer Haftprüfung überprüft das zuständige Gericht, ob der Haftbefehl aufgehoben oder dessen Vollzug ausgesetzt werden soll. Das Recht auf Haftprüfung ist unter anderem in Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder zu finden und gilt seit langem als anerkanntes Menschenrecht.
Am Mittwochvormittag fanden sich mehr als 150 Menschen vor dem Amtsgericht zu einer Eilversammlung zusammen, um Michael Ballwegs Freilassung zu fordern und ihre Unterstützung zu bekunden.
Nach Angaben der Verteidigung wurde der Haftprüfungstermin erneut frühzeitig nach nur elf Minuten vom Haftrichter abgebrochen, ohne dass der Beschuldigte vollständig vortragen konnte. Dies stellt in den Augen der Verteidigung einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör dar und bedarf scharfer Kritik. Das Amtsgericht sei auf den Vortrag der Anwälte zum wiederholten Male nicht eingegangen und sei damit dem Zweck der Haftprüfung nicht nachgekommen.
In einer nachfolgenden Pressekonferenz hatten am Mittwochabend zwei der Anwälte des Verteidigerteams ausführlich über den Haftprüfungstermin berichtet sowie Fragen der anwesenden Pressevertreter beantwortet. Das Verteidigerteam wird nun Haftbeschwerde zum Landgericht einlegen und zugleich wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren den Haftfortdauerbeschluss vom 03. Januar 2023 dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Die Verfassungsbeschwerde ist notwendig, um in einem nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
Querdenken-711 verweist ausdrücklich auf sein Manifest.
Extremismus, Gewalt, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut haben in unserer Bewegung keinen Platz und werden aufs Schärfste kritisiert. Der friedliche und gewaltfreie Umgang mit unseren Mitmenschen ist ein wesentlicher Grundpfeiler von Querdenken.
Text nach: U-Haft Michael Ballweg: Gerichtsverfahren erneut ohne rechtliches Gehör abgebrochen
„Aber neun Monate Untersuchungshaft? Ernsthaft?“
Wenn Ballweg das wirklich alles gemacht hat, dann muss er vor Gericht und zur Rechenschaft gezogen werden. Vor dem Gesetz gibt es keine Unterschiede – so jedenfalls sieht es unsere wunderbare Rechtsordnung vor. Aber neun Monate Untersuchungshaft? Ernsthaft? Der Fall Ballweg riecht nach politischer Justiz, und das ist gar keine schöne Vorstellung für Menschen, die an unseren Rechtsstaat glauben. Der Stuttgarter IT-Unternehmer und seine „Querdenker“ hatten während der Corona-Pandemie der Regierung auf den Straßen mächtig eingeheizt und unangenehme Fragen gestellt, die – wie heute alle wissen – absolut berechtig waren. Über Lockdowns und übers Impfen und viele andere Dinge. Und dann Festnahme und U-Haft. Warum so lange? Geht eine Gefahr von dem Mann aus? Besteht die Gefahr, dass er sich nach Bali oder Togo absetzt? Dann nehmt ihm seinen Pass und das Geld weg. Aber einsperren? Wegen versuchten Betruges? Neun Monate?
Klaus Kelle: „Lasst Michael Ballweg sofort aus der U-Haft frei!“,
TheGermanZ vom 25. März 2023
Aus U-Haft entlassen und Vorwürfe heruntergestuft
Nach mehr als neun Monaten ist der Gründer der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der Regel ist diese in Deutschland auf ein halbes Jahr begrenzt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Stuttgart habe sich die Fluchtgefahr, aufgrund derer der 48jährige so lange im Gefängnis festgehalten wurde, verringert. Dies begründe sich, so die Kammer, aus dem Verhältnis der langen Dauer der U-Haft zum zu erwartenden Urteil. […] Die Staatsanwaltschaft hat zudem die Vorwürfe gegen den Corona-Politik-Kritiker heruntergestuft. Statt Betrug wirft sie ihm nun nur noch versuchten Betrug vor. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, daß die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien. […] Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen. Über die Zulassung der Anklage hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart noch nicht entschieden.
Freispruch – Am Ende siegte die Wahrheit
Am Ende siegte die Wahrheit: Der zehnmonatige Prozess gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist am Donnerstag Vormittag mit einem fulminanten Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des Betrugs frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ballweg musste sich seit Herbst 2024 vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für „Querdenken“ eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Ballwegs Verteidiger wiesen die Anschuldigungen von Beginn an entschieden zurück. Der Freiheitskämpfer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter verwiesen darauf, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag jedoch ab.
In ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche forderte die Anklage eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro – jenem Betrag, den Ballweg laut Anklage zweckwidrig verwendet haben soll. Die Verteidiger plädierten hingegen auf Freispruch und beantragten zudem eine Entschädigung für Ballwegs Zeit im Gefängnis.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christina Baum, die sich in der Corona-Zeit für die Freiheitsrechte der Bürger und gegen die Impfpflicht engagierte, zeigte sich erleichtert nach Bekanntwerden des Freispruchs: „Michael Ballweg ist ein Held, der für uns alle eingestanden und gekämpft hat, als viele sich wegduckten. Ich bin ihm unendlich dankbar dafür. Diese Freisprechung macht der ganzen Widerstandsbewegung Hoffnung. Und es muss endlich ein Ruck durch den Widerstand gehen. Alle einzelnen Akteure müssen begreifen, dass wir nur gemeinsam etwas gegen Unterdrückung erreichen können. Lasst uns diesen Moment feiern und weiter für unsere Freiheit kämpfen.“
Wegen der laufenden Ermittlungen saß Ballweg ab Juni 2022 ungerechtfertiger Weise neun Monate in Untersuchungshaft. Unterstützer versammelten sich regelmäßig vor der Haftanstalt, um seine Freilassung zu fordern. Im April 2023 kam Ballweg schließlich auf freien Fuß.
Ballweg war während der Corona-Pandemie zu einer zentralen Figur der regierungskritischen Proteste geworden. Die von ihm gegründete „Querdenken“-Bewegung formierte sich 2020 in Stuttgart als Reaktion auf die repressiven staatlichen „Schutzmaßnahmen“. Binnen kurzer Zeit breitete sie sich bundesweit aus – zu den beiden Demonstrationen im August 2020 kamen hunderttausende Menschen aus ganz Deutschland nach Berlin.
PI-News: »Stuttgart: Freispruch für Querdenken-Gründer Michael Ballweg!«, 31. Juli 2025 ⋙ Link
„Für eine friedliche Gesellschaft“
Querdenken ist innerhalb von wenigen Monaten eine bundesweit, inzwischen bereits weltweit bekannte Marke für regierungskritische Corona-Proteste geworden. Unsere Ziele gehen jedoch weit darüber hinaus. Das weiß jeder, der unsere Demos bereits besucht hat. Wir stehen für eine friedliche Gesellschaft und dafür, dass alle Menschen in Freiheit und in Frieden miteinander leben können.
Lebensdaten
Michael Ballweg (* 23. November 1974 in Wertheim) ist ein deutscher Unternehmer aus Stuttgart, der seit März 2020 Demonstrationen für die Wiederherstellung der Grundrechte organisierte, zuerst in Stuttgart, dann auch in Berlin und anderen deutschen Städten. Dazu gründete er im April 2020 die Gruppe Querdenken 711. (korrigiertes Wikipedia; den Rest des tendenziösen Eintrag lassen wir hier weg.)
Im Apolut-Gespräch
„Nutzen und Schaden des Widerstandes“ – Michael Ballweg | Im Gespräch (1:40:12 Std.)
Autor und Verleger Anselm Lenz fühlt in einem spannenden Gespräch dem Menschen und Aktivisten Michael Ballweg auf den Zahn, spricht mit ihm über die Ereignisse der letzten zwei Jahre und die beiden wagen auch einen bemerkenswerten Ausblick in die Zukunft.
Nach der Löschung auf Youtube hier zu finden: apolut.net/im-gespraech-michael-ballweg
Kontakt
Webseite: querdenken-711
Unser Manifest – Grundrechte sind nicht verhandelbar: querdenken-711.de/manifest
Michael Ballweg
im AUF1-Interview
Präsenz auf der Straße
Im Gespräch: Michael Ballweg – Neue Formen des gesellschaftlichen Protests (Apolut Mirror; 16.7.2025; 39:28 min.)
»Wie muss gesellschaftlicher Protest im Jahr 2025 ausschauen, um erfolgreich zu sein? Ist die Demonstration immer noch die geeignete Form, um Freiheitsrechte zu erhalten? Dieses Gespräch mit Querdenken-Gründer Michael Ballweg zieht einen Bogen von den aktuellen Geschehnissen in seinem Gerichtsprozess bis hin zu der Frage, wie wichtig es ist, mutig Präsenz auf der Straße zu zeigen und dabei vor allem in die Eigenverantwortung zu gehen. Das Interview führte Jens Lehrich.« ⋙ Originallink
Interview nach Freispruch
Ballweg-Interview nach dem Freispruch vor dem Landgericht Stuttgart und Stellungnahmen des Gericht (EpochTV; 31.7.2025; 2:28:10 Std.)
»Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft dem Softwareunternehmer versuchten Betrug in 9.450 Fällen vor. Das soll die Anzahl an Spendern sein, von denen Ballweg laut Staatsanwaltschaft durch Ausnutzung seiner Bekanntheit über teils öffentliche Aufrufe finanzielle Zuwendungen für Querdenken-711 im Umfang von rund 1,3 Millionen Euro eingeworben haben soll. Ballweg weist die Vorwürfe zurück. Sein Verteidigerteam beantragte einen Freispruch sowie eine Entschädigung für die 279 Tage, die Ballweg im Gefängnis Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft „wegen Fluchtgefahr“ verbringen musste. Am 40. Verhandlungstag ergab eine vorgetragene steuerliche Probeberechnung des Finanzamts Stuttgart II – veranlasst durch das LG Stuttgart –, dass Ballweg für 2020 eine Rückerstattung in Höhe zwischen 199.000 bis 200.000 Euro zustehen würde. Ballwegs Verteidigung forderte daraufhin die sofortige Beendigung der Beweisaufnahme. Denn sie sah darin eine Bestätigung ihrer Position, dass kein steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung ab und beharrte auf einer steuerlichen Relevanz von Schenkungen an Ballweg. Nun wird mit Spannung das Urteil erwartet. — 00:00 Beginn Livestream — 55:06 Beginn Pressekonferenz nach Urteilsspruch — 2:05:36 Interview mit Michael Ballweg & Ralf Ludwig«
RA Löffler im Gespräch
Ballweg freigesprochen – Rechtsanwalt Reinhard Löffler im Gespräch (Apollo News; 31.7.2025; 11:40 min.)
»Michael Ballweg wurde vom Landgericht Stuttgart größtenteils freigesprochen. Im Apollo News-Gespräch rechnet sein Anwalt, der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler, mit der Politik ab – vor allem, weil Ballweg grundlos neun Monate in Untersuchungshaft saß.«
Freispruch (bis auf 19,53 €)
44. Verhandlungstag: Freispruch (bis auf 19,53 €) (Kopp Verlag; 31.7.2025; 10:36 min.)
Ein freudiger Tag
„Ein freudiger Tag“: Michael Ballweg & Ralf Ludwig nach Freispruch im exklusiven Interview (EpochTV; 31.7.2025; 21:22 min.)
»„Ein freudiger Tag“, sagt Querdenken-Gründer Michael Ballweg nach seinem weitgehenden Freispruch vorm Landesgericht Stuttgart. Zusammen mit seinem Anwalt Ralf Ludwig gab er uns kurz danach ein exklusives Interview.«