Atmosphärische Darstellung einer Gefängniszelle — Illustration: Pete Linforth/TheDigitalArtist auf Pixabay

Interview nach Freilassung

Interview Dr. Eike Lauterbach nach Freilassung (Marcus Fuchs; 29.11.2024; 21:37 min.)

»Interview mit Dr. Eike #Lauterbach, ihrem Anwalt Martin Kohlmann und ihrem Freund Peter vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten nach ihrer Freilassung aus der U-Haft am 29.11.2024. Sie wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt. Die Richterin wollte eigentlich eine Einstellung, dem hat allerdings die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt. Ob Eike gegen dieses Urteil in Berufung geht, steht noch nicht fest.«

 

Die Autorin

»Eike Lauterbach ist promovierte Dolmetscherin für Russisch und Englisch mit einem Magisterabschluß in der Betriebswirtschaftslehre. Sie studierte in Leipzig, Moskau (Russland), Norwich (Großbritannien). Die Autorin lebt in Leipzig und arbeitet als Dolmetscherin und Übersetzerin.« (Verlagstext)

 

Das Buch

Eike Lauterbach: Rechtsbankrott
Dr. Eike Lauterbach: Rechtsbankrott.
169 Tage unschuldig in Haft. Mit einem Vorwort von Martin Kohlmann und einem Anhang „Hans Fallada – Stimme aus den Gefängnissen“ (1925). 200 Seiten. Nordland-Verlag (2025) — Zum Amazon-Angebot ⋙ Link

 

■ ANMERKUNG DES HERAUSGEBERS
Auf den an dieser Stelle üblichen Link zur Webseite des Verlages verzichten wir mit Bedauern. Das Buch von Frau Dr. Lauterbach erscheint dort u. E. in einem Umfeld, mit dem sich rechtfertigen ließe, dass ihre Erfahrungen verleugnet werden können. Damit wird dem Buch die an sich wünschenswerte Verbreitung über einen harten Kern hinaus verwehrt und die vorurteilsfreie Rezeption in Deutschland verhindert.

 

Nach der Haftentlassung

Unser Treffen mit Frau Dr. Eike Lauterbach nach Ihrer Haftentlassung! Sie geht in Berufung (SachsenKanal Sender Freies Sachsen; 13.1.2025; 6:48 min.)

»Gute Nachrichten von Dr. Eike Lauterbach. Sie ist gegen das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in Berufung gegangen. Ihr Anwalt Martin Kohlmann schickte die Berufung ans Gericht. Die Staatsanwaltschaft wollte einer Einstellung des Verfahrens nur zustimmen, wenn Eike auf die Haftentschädigung verzichtet hätte. Das wollte wiederum Eike nicht in Kauf nehmen, weil sie zu Unrecht in U-Haft gesperrt wurde und die Haftbedingungen menschenunwürdig waren. Darum musste das Gericht ein Urteil fällen und wollte anscheinend dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft nachkommen, eine Haftentschädigung zu vermeiden, weshalb die Richterin letzten Freitag die geringstmögliche Strafe für die vorgeworfene Tat ausgesprochen hatte: 90 Tagessätze zur Bewährung. In Anbetracht der Tatumstände und der Haftbedingungen ist es gut nachvollziehbar, dass Eike Lauterbach erstens einen Freispruch erreichen möchte und zweitens Haftentschädigung fordert. Denn zum einen ist sie gehbehindert und konnte nicht so schnell mit den Polizisten, die sie verhaftet haben, mitgehen, was ihr das Gericht als Widerstand gegen die Verhaftung ausgelegt hat. Und zum anderen wurde auf ihren gesundheitlichen Zustand in der Untersuchungshaft keinerlei Rücksicht genommen und ihr die notwendige, medizinische Behandlung verwehrt, wodurch sich ihr Zustand weiter verschlechterte und sie möglicherweise irreversible Schäden erlitten hat.«

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