Ein sog. „intelligenter Stromzähler“ — Foto: EVB Energie AG/Wikimedia

Meinrad Müller
Meinrad Müller

Foto: pi-news.net

Der Autor

Meinrad Müller (69), Unternehmer im Ruhestand, kommentiert mit einem zwinkernden Auge Themen der Innen-, Wirtschafts- und Außenpolitik für PI-News und diverse Blogs in Deutschland. Der gebürtige Bayer ist seit 2020 Spindoktor für den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Götz Frömming.

Seine humorvollen und satirischen Taschenbücher sind auf Amazon zu finden ⋙ Link

 

Gesetzeslage

Die Bundesregierung (Kabinett Scholz) hat am 11. Januar 2023 den Entwurf für ein Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucher intelligente Zähler nutzen können; bis 2032 sollen sie Pflicht werden. (Wikipedia)

 

„Sanktionsmaßnahme“

Fernschaltung und Fernabschaltung

Eine Aktivierung oder Deaktivierung der kompletten elektrischen Versorgung per Fernschaltung ist optional möglich. Der intelligente Zähler ist dabei technisch mit einer zusätzlichen Abschalteinrichtung, auch als englisch Breaker oder englisch Remote-Off bezeichnet, ausgestattet. Üblicherweise findet diese Funktion bei Neuanmeldungen oder Abmeldungen eines Anschlusses Anwendung, aber auch und so es rechtlich zulässig ist als Sanktionsmaßnahme bei einem säumigen Zahler. Diese Trenneinrichtung ist bei kleinen Leistungen entweder fix im Zähler verbaut oder als Zusatzmodul im Hauptstromkreis installiert und üblicherweise in Form eines bistabilen Relais ausgeführt, um den Eigenverbrauch zu reduzieren. Kompakt ausgeführte Trenneinrichtungen im Zähler sind für das Schalten der üblichen Betriebsströme bis zu 100 A ausgelegt und verfügen nicht über das hohe Schaltvermögen eines Schütz oder Leitungsschutzschalter.

Aus Sicherheitsgründen, beispielsweise um das ungewollte Anlaufen von betriebsbereiten elektrischen Geräte zu vermeiden, ist kein ferngesteuertes Einschalten erlaubt. Zur Aktivierung wird zunächst vom Netzbetreiber an den elektronischen Zähler bzw. die Schalteinheit lediglich ein Freigabesignal geschickt, worauf optisch am Zähler, beispielsweise durch Blinken einer Leuchtdiode, die Bereitschaft zum Einschalten signalisiert wird. Die Stromversorgung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht aktiv. Der eigentliche Einschaltvorgang muss dann vor Ort direkt am Zähler durch das Drücken einer Freigabetaste vom Kunden ausgeführt werden.

Je nach Region und Netzbetreiber werden intelligente Zähler mit oder ohne Abschalteinrichtung installiert. Beispielsweise werden intelligente Stromzähler in Österreich, wie bei dem Netzbetreiber Wiener Netze, flächendeckend mit Abschalteinrichtung installiert. In Deutschland werden intelligente Messsysteme (zusammengesetzt aus elektronischem Zähler und Smart Meter Gateway) weitgehend ohne die Möglichkeit zur Komplettabschaltung eingesetzt. Die BSI-Spezifikation des Smart Meter Gateway sieht keine Möglichkeit vor, den kompletten Anschluss aus der Ferne zu schalten. (Wikipedia)

 

* * *

Wenn Sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen Sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

George Orwell, „1984 - Nineteen Eighty-Four”