
Argumente zum Rapport
Smart Meter
Klimaminister Habeck verpflichtet die Bürger, digitale Stromzähler einbauen zu lassen. Die Hausfrau wird dann Wäsche waschen, wenn Winde wehen. Tja, und fernabschalten kann man diese „Meßgeräte“ auch, warnt Meinrad Müller.
Der Gegenwart. — 23. April 2023
Der Einbau von „Smart Metern“, also elektronischen Stromzählern mit eingebauter Spionagefunktion, wird Pflicht. Das nicht sehr „Smarte“ (Intelligente) daran ist, dass die Überwachung der Bürger eine neue Dimension erreicht.
Man könne Geld sparen, heißt es. Der Strompreis würde in Zukunft „flexibel“, das heißt er könne sich stündlich ändern, je nachdem, wie stark die Winde wehen, die Sonne scheint oder wie hoch die Nachfrage gerade ist. Das neue Gerät zählt nicht nur den Stromverbrauch, sondern erhält auch Rückmeldungen vom Stromversorger. Mit diesen Informationen kann oder darf der Verbraucher seine Waschmaschine dann einschalten, wenn die Sonne scheint oder die Winde brausen.
Messung sechsmal pro Tag oder jede halbe Sekunde?
Die Anti-Smart Meter-Bewegung in den USA, wo diese Strommessgeräte bereits seit Jahren installiert werden, warnt vor zusätzlicher Strahlenbelastung. Die Verbindung zum Stromanbieter erfolgt nicht über Kabel, sondern über eine eigene Funkfrequenz. Neue Sende- und Empfangsstationen stehen in ständigem Kontakt mit Tausenden von Haushalten, um Daten zu senden und zu empfangen. Ein zusätzliches Funkfeuer geht auf uns nieder und niemand kann sich dagegen wehren.
Tatsächlich senden Smart Meter zwischen 9600 und 190.000 Mal pro Tag Funkimpulse. Dabei handelt es sich um die gleichen Wellen, die auch Mobiltelefone aussenden, aber Smart Meter senden rund um die Uhr mit einer Leistungsdichte, die 100 bis 160 Mal höher ist als die eines Mobiltelefons.
Datenschutz oder Spionage?
Wer auch nur seinen Rasierapparat einschaltet, der mit 220 Volt betrieben wird, verursacht einen geringen Verbrauchsanstieg. Und daraus lässt sich ableiten, was der Verbraucher gerade in seiner Wohnung so treibt. Ist es dann auch möglich, einfach den „Saft abzudrehen“, sei es um den Bürger zu gängeln, zu bestrafen oder zu „grünem“ Verhalten zu zwingen? Und was, wenn der Bürger „staatskritische Gedanken“ hegt? Könnte man ihn mit rationiertem Strom gezielt auf den Pfad der Tugend zurückführen?
Wir erinnern uns: Just an dem Tag, an dem im August 2020 in Berlin eine Großdemonstration gegen die Freiheitseinschränkungen mit Hunderttausenden Teilnehmern angekündigt war, standen plötzlich die Züge aus Norddeutschland wegen eines „Stromausfalls“ still. Zehntausende standen mit Fahrkarten in der Tasche auf den Bahnsteigen. Kaum war die Demo vorbei, lief alles wieder. Der „große Bruder“ sitzt, so nehmen wir an, mit am Schaltpult des Stromversorgers.
Wenn nach dem Einbau von Smart Metern bei Hunderttausenden Menschen gesundheitliche Probleme auftreten, wie in USA dokumentiert, angefangen von Schlaf- bis hin zu Herzrhythmusstörungen, dann ist das genauso wenig zu verharmlosen wie Nebenwirkungen nach experimentellen Impfungen.
Organisationen oder Gruppen, die gegen Smart Meter kämpfen, sind:
▬ Stop Smart Meters! (USA): Eine Organisation, die sich gegen die Zwangsinstallation von Smart Metern einsetzt und Informationen über gesundheitliche Bedenken, Datenschutzprobleme und andere Probleme im Zusammenhang mit Smart Metern verbreitet.
▬ EMF Safety Network (USA): Eine Organisation, die sich auf die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern konzentriert, einschließlich solcher, die von Smart Metern ausgehen.
▬ Citizens for Safe Technology (Kanada): Eine kanadische Organisation, die sich für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt im Zusammenhang mit drahtloser Technologie einsetzt, einschließlich Smart Metern.
▬ Smart Meter Harm (USA): Eine Organisation, die Informationen über gesundheitliche, datenschutzbezogene und sicherheitsrelevante Bedenken im Zusammenhang mit Smart Metern bereitstellt und Ressourcen für Menschen anbietet, die sich gegen die Installation von Smart Metern wehren möchten.
▬ Smart Grid Awareness (USA): Eine Informationsquelle, die sich auf die potenziellen negativen Auswirkungen von Smart Grid-Technologien, einschließlich Smart Metern, auf Gesundheit, Datenschutz und Umwelt konzentriert.
▬ Wireless Radiation Education & Defense (WiRED) (USA): Eine US-amerikanische Organisation, die sich für das Bewusstsein und die Reduzierung von Expositionen gegenüber drahtloser Strahlung einsetzt, einschließlich derjenigen, die von Smart Metern ausgehen.
▬ Coalition to Stop Smart Meters in British Columbia (Kanada): Eine kanadische Koalition von Gruppen und Einzelpersonen, die sich gegen die Einführung von Smart Metern in British Columbia einsetzen.
Quelle: „Habeck: Wäsche waschen, wenn Winde wehen“, pi-news.net vom 22. April 2023
Meinrad Müller
Foto: pi-news.net
Der Autor
Meinrad Müller (69), Unternehmer im Ruhestand, kommentiert mit einem zwinkernden Auge Themen der Innen-, Wirtschafts- und Außenpolitik für PI-News und diverse Blogs in Deutschland. Der gebürtige Bayer ist seit 2020 Spindoktor für den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Götz Frömming.
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Gesetzeslage
Die Bundesregierung (Kabinett Scholz) hat am 11. Januar 2023 den Entwurf für ein Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucher intelligente Zähler nutzen können; bis 2032 sollen sie Pflicht werden. (Wikipedia)
„Sanktionsmaßnahme“
Fernschaltung und Fernabschaltung
Eine Aktivierung oder Deaktivierung der kompletten elektrischen Versorgung per Fernschaltung ist optional möglich. Der intelligente Zähler ist dabei technisch mit einer zusätzlichen Abschalteinrichtung, auch als englisch Breaker oder englisch Remote-Off bezeichnet, ausgestattet. Üblicherweise findet diese Funktion bei Neuanmeldungen oder Abmeldungen eines Anschlusses Anwendung, aber auch und so es rechtlich zulässig ist als Sanktionsmaßnahme bei einem säumigen Zahler. Diese Trenneinrichtung ist bei kleinen Leistungen entweder fix im Zähler verbaut oder als Zusatzmodul im Hauptstromkreis installiert und üblicherweise in Form eines bistabilen Relais ausgeführt, um den Eigenverbrauch zu reduzieren. Kompakt ausgeführte Trenneinrichtungen im Zähler sind für das Schalten der üblichen Betriebsströme bis zu 100 A ausgelegt und verfügen nicht über das hohe Schaltvermögen eines Schütz oder Leitungsschutzschalter.
Aus Sicherheitsgründen, beispielsweise um das ungewollte Anlaufen von betriebsbereiten elektrischen Geräte zu vermeiden, ist kein ferngesteuertes Einschalten erlaubt. Zur Aktivierung wird zunächst vom Netzbetreiber an den elektronischen Zähler bzw. die Schalteinheit lediglich ein Freigabesignal geschickt, worauf optisch am Zähler, beispielsweise durch Blinken einer Leuchtdiode, die Bereitschaft zum Einschalten signalisiert wird. Die Stromversorgung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht aktiv. Der eigentliche Einschaltvorgang muss dann vor Ort direkt am Zähler durch das Drücken einer Freigabetaste vom Kunden ausgeführt werden.
Je nach Region und Netzbetreiber werden intelligente Zähler mit oder ohne Abschalteinrichtung installiert. Beispielsweise werden intelligente Stromzähler in Österreich, wie bei dem Netzbetreiber Wiener Netze, flächendeckend mit Abschalteinrichtung installiert. In Deutschland werden intelligente Messsysteme (zusammengesetzt aus elektronischem Zähler und Smart Meter Gateway) weitgehend ohne die Möglichkeit zur Komplettabschaltung eingesetzt. Die BSI-Spezifikation des Smart Meter Gateway sieht keine Möglichkeit vor, den kompletten Anschluss aus der Ferne zu schalten. (Wikipedia)
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Wenn Sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen Sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.
George Orwell, „1984 - Nineteen Eighty-Four”