Bekanntmachungen
Streumunition
Für die explosiven Kampfmittel gibt es kein allgemeines, alle Staaten bindendes Verbot. Sie werden weiterhin vor allem gegen „weiche Ziele“ eingesetzt, gefährden die Zivilbevölkerung und wirken wie Landminen.
Der Gegenwart. — 19. November 2024
Der amtierende US-Präsident Joe Biden hat Berichten zufolge der Ukraine die Genehmigung für den Einsatz von weitreichenden US-Waffensystemen im Krieg gegen Russland erteilt. Konkret handelt es sich um ATACMS 57-Raketensysteme mit einer Reichweite von etwa 300 Kilometern, die von mobilen Startplattformen abgefeuert werden. Medienberichten zufolge könnten diese Waffen in der Region Kursk eingesetzt werden, um ukrainische Operationen zu unterstützen. Die ATACMS-Raketen sind mit Streumunition ausgestattet, die bis zu 950 Submunitionen („Bomblets“) freisetzen kann. Diese kleinen Sprengkörper, jeweils etwa 600 Gramm schwer, haben im Einsatz einen Wirkungsradius von ungefähr 200 Metern.
Streumunition ist keine moderne Erfindung. Bereits im 17. Jahrhundert gab es Streumunition. So sind im Feuerwerksbuch von Braun (1682) sogenannte Regen- oder Sprengkugeln beschrieben. Diese waren aus Holz gedrechselte Geschosse, die als Submunition mehrere Handgranaten enthielten. Geworfen wurden sie aus einem Mörser. Beim Abschuss (je nach Anzündungsart entweder „aus dem Dunst“ oder mit „zwei Feuern“) wurde ein zentral angebrachter Verzögerungssatz angezündet. Dieser brannte während der Flugphase des Geschosses ab und zündete so über mehrere Anzündkanäle im Holzkörper des Geschosses die Ausstoßladungen in den Kammern für die Handgranaten. Dabei wurden diese durch den entstehenden Gasdruck aus ihren Kammern ausgestoßen und gleichzeitig ihre Brandröhren (Zünder) angezündet. Auf diese Weise wurde ein „Regen“ von Handgranaten erzeugt, der auf dem Schlachtfeld niederging.
Im Zweiten Weltkrieg wurden von deutscher Seite folgende Submunitionstypen aus Streubomben eingesetzt: die Sprengbombe Dickwandig 1 kg, die Sprengbombe Dickwandig 2 kg sowie die Brandbombe 1 kg Elektron und die Hohlladungsbombe zur Panzerbekämpfung SD 4 HL. Diese wurden in unterschiedlich große Abwurfbehälter gepackt, der wiederum wie eine große Bombe abgeworfen wurde, sich nach kurzer Fallzeit über einen Zeitzünder öffnete und die Kleinbomben freigab. Die zur besseren Tarnung meist dunkelgrün oder schmutzig gelb gefärbten Sprengbomben wurden dabei über eine Fläche verteilt und explodierten je nach eingesetztem Zünder beim Aufschlag, nach dem Ablauf einer vorher festgelegten Zeit oder bei nachträglicher Störung der Bombe.
Im Winterkrieg wurde von sowjetischer Seite ein früher Typ einer Streubombe verwendet (RRAB-3), der von den Finnen als Molotows Brotkorb bezeichnet wurde. Im Unterschied zum deutschen Modell enthielt die sowjetische Konstruktion keine Sprengkörper, sondern Brandsätze. Bei der Schlacht um Kursk wurden von sowjetischer Seite erstmals Hohlladungsgeschosse in Bombenkassetten zu je 48 Stück zur Panzerbekämpfung eingesetzt.
Von britischer und US-amerikanischer Seite wurden im Zweiten Weltkrieg ebenfalls Streubomben eingesetzt, sowohl Stab- und Flüssigkeitsbrandbomben als auch Splittersprengbomben (vgl. Luftangriffe auf Tokio). Auch Italien besaß eine eigene Streumunition (Thermosbombe), die hauptsächlich bei Angriffen auf die Insel Malta eingesetzt wurde.
Die Streubombentechnik wurde nach dem Zweiten Weltkrieg federführend von den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion weiterentwickelt. Bei unverändertem Grundprinzip wurden verschiedene Arten von Streubomben für spezielle militärische Zwecke entwickelt und auch für andere Einsatzarten als den Abwurf von einem Flugzeug umgesetzt; so wurde Streumunition auch für Artilleriegeschütze oder Raketenwerfer entwickelt.
In großen Mengen wurden von verschiedenen Seiten Streubomben in den Kriegen in Korea, Vietnam, Afghanistan, im Kosovo, Libanon und an weiteren Kriegsschauplätzen wie z. B. in Syrien, der Ukraine und dem Jemen eingesetzt.
Einsatz und Wirkung
Gegenwärtig ist die Streumunition eine der am meisten eingesetzten Luftabwurfwaffen und verdrängte damit die zuvor bei Massenabwürfen übliche Splitterbombe oder den großflächigen Einsatz von Napalm.
Der Einsatz von Streumunition findet vor allem gegen weiche Ziele (ungepanzerte Fahrzeuge, Infanterie, Luftabwehr-Systeme, Artillerie-Stellungen, Menschen, Tiere) oder Infrastruktur, wie Straßen und Landebahnen, statt. Da die Waffe durch die vielen Minibomben keinen eigentlichen Explosionsmittelpunkt besitzt, können die Bomblets auch hinter Deckungen oder in Schützengräben gelangen. Durch den sehr großen räumlichen Wirkungsradius erhöht sich die Effizienz der Waffe gegen großflächige Ziele oder die Wahrscheinlichkeit, kleine, bewegliche Ziele im angegriffenen Bereich zu treffen. Streumunition ist damit, rein militärisch betrachtet, eine der wirksamsten konventionellen Waffen, die aus der Distanz gegen Bodenziele eingesetzt werden können.
Für den Fall der Nichtauslösung des Primärzünders, in der Regel ein Aufschlagzünder, verfügen Teile der Submunitionen über einen sekundären Zeitzünder, um die Gefahr durch nicht umgesetzte Munition im Abwurfgebiet zu verringern.
Andere Streumunition wird gezielt gegen gepanzerte Fahrzeuge eingesetzt, da sie die relativ schwach gepanzerte Oberseite der Fahrzeuge auch mit kleinen Ladungen durchdringen kann.
Eine vor allem bei Flächenbombardements eingesetzte Variante ist die Brand-Streubombe, die Bomblets mit Napalm, Thermit oder ähnlichen Substanzen auf einer großen Fläche verteilen kann. Diese Bomben führten im Zweiten Weltkrieg zu schweren Bränden in bombardierten Städten, als sie in das Innere der Häuser fielen, deren Dächer bereits durch herkömmliche Bomben zerstört waren.
Während des Kalten Krieges entwickelten beide Seiten Streubomben, die zum Einsatz von verschiedenen biologischen und chemischen Kampfstoffen geeignet waren. Wie viele dieser mittlerweile von den meisten Ländern geächteten Waffen sich in den Arsenalen befinden, ist unklar. Eine der bekanntesten ist die Gleitbombe BLU-80/B Bigeye.
In neueren militärischen Konflikten werden Streubomben meist in einer Mischung aus Explosiv-, Splitter- und panzerbrechender Ladung eingesetzt.
Neuentwicklungen im Bereich der Streumunition wie die unter anderem von der United States Air Force genutzten Streubomben CBU-97 und CBU-105 verfügen allerdings über Selbstzerstörungsmechanismen, die die Rate der Blindgänger laut Angaben des Herstellers Textron gegen Null senken und somit die Gefährdung der Zivilbevölkerung durch nicht detonierte Bomblets drastisch reduzieren können.
Anfang Juli 2008 ordnete das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten eine neue technische Vorgabe an, dass ab 2019 mindestens 99 Prozent der Sprengsätze einer Cluster-Bombe explodieren müssen. Im November 2017 wurde das Inkrafttreten dieser Vorgabe verschoben, weil nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums die entsprechende Technik nicht ausreichend entwickelt sei, um die Bestände durch sicherere Waffen zu ersetzen. Der letzte bekannte Streubomben-Einsatz der USA waren zwei Cruise-Missile-Angriffe gegen ein Camp von Al-Qaida in Jemen im Dezember 2009. Der letzte Kriegseinsatz fand 2003 statt.
Einsatz und Kritik
Streumunition steht insbesondere durch den hohen Anteil nicht zur Wirkung gelangter explosiver Submunitionen (mitunter 10 bis 30 Prozent) in der Kritik. Diese nicht umgesetzten Kampfmittel gefährden nach einem Konflikt insbesondere die Zivilbevölkerung und wirken wie Landminen.
Im Kosovokrieg (1999), im Krieg in Afghanistan 2001–2021 und im Irakkrieg (2003) wurden zusammengenommen fast 16.000 Stück Streumunition mit geschätzten 2,3 bis 2,5 Millionen Submunitionen eingesetzt. Im Libanonkrieg 2006 wurden nach Angaben der Vereinten Nationen Streubomben mit insgesamt mehr als vier Millionen Submunitionen durch Israel abgeworfen. Auch an den Schauplätzen der Indochinakriege, besonders in Laos und Süd-Vietnam, bleiben Blindgänger von Streubomben immer noch gefährlich.
Der Anwendung dieser Waffen stellen sich viele Menschenrechtsorganisationen entgegen, darunter das Rote Kreuz, Human Rights Watch, Amnesty International, Handicap International, der Deutsche Initiativkreis für das Verbot von Landminen und Teile der Vereinten Nationen.
Die deutsche Bundesregierung hat sich mit dem Oslo-Abkommen zum Verbot von Streumunition verpflichtet, Staaten wie Russland und USA, die dem Abkommen nicht angehören, vom Streumunitionsgebrauch abzuhalten. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung diese Verpflichtung im Juli 2023 nach der offiziellen Ankündigung der USA, Streumunition an die Ukraine zu liefern, missachtet.
Deutschland
Die Alliierten setzten Streumunition in Form von Stabbrandbomben im Zweiten Weltkrieg gegen das deutsche Reich ein. Mit mehr als 80 Millionen Stück war der britische Typ INC 4 LB (incendiary 4 Pfund), eine Elektron-Thermit-Stabbrandbombe von 1,7 kg Gewicht, die am häufigsten im Luftkrieg gegen Deutschland eingesetzte Brandwaffe. Spätere Ausführungen enthielten eine Zerlegerladung aus Schwarzpulver, die nach einiger Zeit explodierte. Sie sollte in erster Linie die Brandbekämpfung erschweren, während die unmittelbare Wirkung der Explosion auf die Bausubstanz gering war. Vergleichbare Typen waren die US-amerikanische AN-M50 oder die geringfügig kleinere deutsche B 1 E. Diese Stabbrandbomben stellen auch heute noch, fast 80 Jahre nach Kriegsende, eine Gefahr dar. Zahlreiche Youtubevideos von Sondengängern mit Metalldetektoren deuten auf eine große Menge noch heute vorhandener Streumunition hin. […]
Russisch-Ukrainischer Krieg
Im russischen Überfall auf die Ukraine setzen sowohl Russland als auch die Ukraine Streumunition ein. Beide Staaten sind keine Vertragsparteien des Übereinkommens über Streumunition. Amnesty International beklagt, dass russische Truppen Streumunition gegen die Zivilbevölkerung einsetzen würden. Am 25. Februar 2022 wurde die Stadt Ochtyrka mit Streumunition beschossen. Dabei wurden ein Krankenhaus und ein Kindergarten getroffen, wobei drei Zivilisten getötet wurden, darunter ein Kind. Auch Charkiw wurde am 28. Februar 2022 mit Streumunition angegriffen. Human Rights Watch dokumentierte hunderte russische Streumunitionseinsätze, während die ukrainischen Streitkräfte mindestens einmal die russische Armee mit Streumunition beschossen habe.
Im Juli 2023 begannen die USA Streumunition an die Ukraine zu liefern. Laut der Aussage von Sicherheitsberater Jake Sullivan hat die gelieferte Streumunitionen eine Blindgängerquote von „nicht mehr als 2,5 Prozent“. Die Behauptung einer solchen Angabe („unter 2,35 Prozent“ im militärischen Test) wird jedoch von verschiedenen Fachleuten, Regierungsbeamten und auch Nichtregierungsorganisation (NGO) mit großer Skepsis betrachtet. Die Vereinigten Staaten sind kein Vertragsstaat des Streumunitionübereinkommens. Die Ukraine verpflichtete sich, die Streumunition nicht auf russischem Staatsgebiet einzusetzen.
Die Lieferung von Streumunition an die Ukraine ist in der EU umstritten. Während die spanische Regierung die Lieferung kritisierte, signalisierten Frankreich, Italien und Deutschland Verständnis.
Völkerrecht
Für die 112 Vertragsstaaten des Übereinkommens über Streumunition vom 1. August 2010, auch unter Oslo-Konvention bekannt, sind der Einsatz, die Entwicklung, die Herstellung, der Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung und die Weitergabe von Streumunition verboten. Darüber hinaus gibt es kein allgemeines, alle Staaten bindendes Verbot von Streumunition. Für die Nicht-Vertragsstaaten fällt ihr Einsatz unter die allgemeinen Regeln in bewaffneten Konflikten. Bisher haben dreizehn weitere Länder die Konvention unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Nach dem Vorbild der Kampagne gegen Landminen, die 1997 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde und ein völkerrechtliches Verbot von Landminen erreichte, wurde 2003 eine internationale Koalition, die Cluster Munition Coalition (CMC), von zivilgesellschaftlichen Gruppen ins Leben gerufen, um die Regierungen der Welt zu einem Verbot zu bewegen. Die Kampagne stellte insbesondere die über den Konflikt hinausausgehende Gefahr von zivilen Opfern durch Streumunition in den Mittelpunkt. In der Cluster Munition Coalition haben sich über 150 Organisationen weltweit gegen den Einsatz von Streumunition zusammengeschlossen.
Als erstes Land verhängte Belgien im Februar 2005 ein Verbot von Streubomben; Norwegen erließ ein Moratorium gegen deren Einsatz, und auch Frankreich und Österreich gelten als Gegner von Streumunition. Auf Initiative der norwegischen Regierung fand am 22./23. Februar 2007 in Oslo die Oslo Conference on Cluster Munitions statt, gefolgt von Folgekonferenzen in Lima, Wien und Wellington zwischen Mai 2007 und Februar 2008.
Im Dezember 2007 folgte Österreich als zweites Land. Das Parlament in Wien beschloss die Zerstörung der Streubomben in österreichischem Besitz innerhalb von drei Jahren ab dem Januar 2008.
Am 19. Mai 2008 kamen Vertreter aus 111 Staaten zu einer weiteren Konferenz in Dublin zusammen. Sie formulierten eine Konvention zur Ächtung der Produktion, Lagerung und Verwendung von Streumunition; diese wurde am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet und trat am 1. August 2010 in Kraft. Diese Konvention wird allerdings u. a. von den USA, Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Brasilien nicht mitgetragen. Keines der Länder Nordafrikas und des Nahen Ostens bis auf Tunesien, Libanon und Irak haben sie unterzeichnet.
Auch die EU-Staaten Griechenland, Finnland, Lettland, Polen, Rumänien und Zypern hatten bis Ende November 2008 Vorbehalte geltend gemacht oder zumindest ihre Unterzeichnung noch nicht zugesagt. Das Europäische Parlament forderte im November 2008 alle EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, die Konvention zu unterzeichnen und möglichst bald zu ratifizieren.
Auf Druck mehrerer NATO-Staaten wurden Ausnahmeregelungen zugelassen, die gemeinsame Militäraktionen mit den Streitkräften von Staaten zulassen, die weiterhin den Einsatz von Streubomben befürworten.
Als Reaktion auf die Einigung auf eine Konvention kündigte die deutsche Bundesregierung im Mai 2008 ebenfalls den sofortigen Verzicht auf diese Munition an. Noch vorhandene Bestände sollten schnellstmöglich vernichtet werden. Bereits 2002 wurden 3719 Bomblets des Typs M42 an ein französisches Rüstungsunternehmen abgegeben. Bis zum 25. November 2015 wurden die letzten Streumunitionsbestände der Bundeswehr zerstört.
Am 18. Juli 2024 beschloss das Parlament von Litauen fast einstimmig, wieder aus der Konvention auszutreten.
Sog. Punktzielmunition fällt nicht unter das Verbot des Übereinkommens über Streumunition, darunter Submunitionen, die über elektronische Selbstzerstörungs- und -deaktivierungs-Eigenschaften verfügen (z. B. Trägersysteme mit der Panzerabwehrmine DM 1274 AT2).
Textgrundlage: https://de.wikipedia.org/wiki/Streumunition
Fakten
Streumunition (auch Clustermunition, Bombletmunition) bezeichnet eine konventionelle Munition (Kassettenbomben oder Schüttbomben), die dazu bestimmt ist, explosive Submunitionen (Bomblets) zu verstreuen oder freizugeben, und schließt diese explosiven Submunitionen ein. Waffensysteme nach diesem Konzept werden in Form von Fliegerbomben (Streubombe), Artillerie-Geschossen (auch als Cargomunition bezeichnet) oder als Sprengköpfe für Marschflugkörper eingesetzt. Es existieren diverse Arten von Bomblets, sowohl mit Explosions-, Brand-, Splitter- und/oder panzerbrechender Wirkung als auch spezielle Varianten, zum Beispiel Landminen. 111 Staaten haben sich im Übereinkommen über Streumunition dazu verpflichtet, Streubomben nicht einzusetzen, herzustellen oder zu lagern. Aufgrund von Weiterentwicklungen bei der Munition hinterlässt ein Streubombeneinsatz nicht mehr zwingend scharfe Blindgänger. (Wikipedia)
„Terrorwaffe“
Die Bundesregierung muss sich für ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von Streumunition einsetzen, das jeglichen Umgang damit verbietet. Das fordert die Fraktion der Grünen in einem Antrag (16/8909). Die Regierung solle dem Parlament „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Sie müsse ferner sicherzustellen, dass bei einer deutschen Beteiligung an internationalen Militäreinsätzen von Partnernationen keine Streumunition eingesetzt wird. Die deutschen Bestände an Streumunition seien umgehend, spätestens aber innerhalb von vier Jahren, zu vernichten. Die Fraktion macht deutlich, Streumunition sei eine Terrorwaffe. Schätzungsweise 16 der 70 Staaten, die Streumunition in ihrem Waffenbestand haben, hätten diese in mindestens 22 Ländern eingesetzt. Etwa 98 Prozent der Opfer seien Zivilisten. […]
„Grausame Waffen“
Antipersonenminen und Streumunition sind grausame Waffen. Die weit überwiegende Zahl der Opfer sind Zivilistinnen und Zivilisten, darunter vor allem Kinder. Weil die Minen oftmals nicht sofort explodieren, werden auch noch lange nach dem Abwurf Menschen durch sie getötet oder verstümmelt. Noch heute bedrohen Millionen nicht explodierter Minen und Streumunitionen die Bevölkerung vieler Staaten. Und neue Gefährdungen drohen.