Argumente & Lagebericht
Täter polizeibekannt,
Opfer namenlos
Die meisten Terroropfer bleiben in Deutschland unbekannt, während viele Politiker das Gedenken für den Kampf „gegen rechts“ instrumentalisieren.
Der Gegenwart. — 11. Februar 2025
Vorwürfe eines Vaters und Reaktion des Bundeskanzlers
Ann-Maries Vater Michael K. warf der Politik zu große Nachsicht im Umgang mit mehrfach straffälligen Migranten vor. Er engagierte sich in einer Gruppe mit 300 Eltern, die Ähnliches durchlebt hatten, und berichtete in den Medien immer wieder über seine Erfahrungen nach der Tat. In einer Gesprächsrunde bei RTL Direkt erklärte er im Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz, es gebe jeden Tag „zwischen 24 und 32 Messerattentate in Deutschland. […] Viele davon enden tödlich, und jeden Tag, wo wir weiter diskutieren, sterben Menschen, es sterben Kinder.“ Täterprofil, Tatwerkzeug, Tathergang und Tatmotive seien immer nahezu die gleichen. Nach jeder Tat seien es „dieselben Floskeln, die wir von der Politik hören – seit Jahren, und es ändert sich gar nichts.“ Der Kanzler nickte dazu und entgegnete, bei der Regulierung von Migration sei bereits viel getan worden, doch benötige es künftig noch eines verbesserten Austauschs zwischen den Behörden und eine schnellere Abschiebung ausländischer Straftäter. (Wikipedia)
Aschaffenburg – Messerangriff 2025
Bei einem Messerangriff in Aschaffenburg wurden am 22. Januar 2025 ein Kleinkind und ein Mann getötet sowie drei weitere Menschen schwer verletzt. Der Messerangriff ereignete sich im innerstädtischen Park Schöntal. Tatverdächtig ist ein ausreisepflichtiger 28-jähriger Afghane, der unmittelbar nach der Tat von der Polizei festgenommen wurde. Das Motiv der Tat ist Gegenstand von Ermittlungen.
Opfer
Am 22. Januar 2025 um 11:45 Uhr verfolgte ein Mann im Park Schöntal eine Kita-Gruppe aus zwei Erzieherinnen und fünf Kleinkindern. Einen in einem Bollerwagen sitzenden zweijährigen Jungen marokkanischer Abstammung tötete er mit mindestens sieben Stichen eines 32 cm langen Küchenmessers. Danach stach er auf ein ebenfalls im Bollerwagen sitzendes zweijähriges syrisches Mädchen ein, das schwer verletzt wurde. Eine 59 Jahre alte, deutsche Erzieherin versuchte einzugreifen, wurde von dem Mann weggestoßen, stürzte und brach sich dabei eine Hand. Zwei Männer stellten sich gegen den Täter: Ein 41-jähriger Deutscher wurde tödlich, ein 72-jähriger Deutscher durch mehrere Messerstiche schwer verletzt.
Täter
Der flüchtende Täter wurde von weiteren Passanten verfolgt und nach zwölf Minuten im Gleisbett der wenige hundert Meter entfernt vom Park vorbeiführenden Bahnstrecke in Richtung Miltenberg von der Polizei gestellt und festgenommen. Laut Presse heißt der festgenommene Afghane Enamullah O. und wurde 1997 in Kundus geboren. Er reiste 2022 auf der Balkanroute über die Türkei nach Bulgarien, wo er registriert wurde, und von dort im November 2022 illegal nach Deutschland weiter. Am 9. März 2023 stellte er einen Asylantrag. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 19. Juni 2023 ab und ordnete gemäß Dublin-Verfahren die Abschiebung nach Bulgarien an. Die sogenannte Abschlussmitteilung verschickte das BAMF statt nach einer Woche im Regelverfahren jedoch erst über einen Monat später, am 26. Juli, an die zuständige Ausländerbehörde am Aufenthaltsort. (Das BMI gab im Januar 2025 dazu an, dass die Verzögerung wohl durch eine „hohe Arbeitsbelastung aufgrund der hohen Zugangszahlen im Jahr 2023“ zustande kam.) Eine Woche vor Ende der Rückführungsfrist konnte damit keine Rückführung mehr durchgeführt werden, so dass Deutschland für das Asylverfahren zuständig wurde. Der spätere Tatverdächtige soll im Dezember 2024 seine freiwillige Ausreiseabsicht schriftlich kundgetan haben. Daraufhin stellte das BAMF das Asylverfahren ein, und er wurde ausreisepflichtig. Eine terroristische oder islamistische Motivation wird von den Behörden ausgeschlossen. Der Tatverdächtige war wegen dreier Gewalttaten polizeibekannt. Er war mehrfach in stationärer psychiatrischer Behandlung und wurde wieder entlassen. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lagen weder die rechtlichen Voraussetzungen für einen Haftbefehl noch für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor. Im Dezember 2024 sei gerichtlich eine Betreuung angeordnet worden. Einen Tag nach dem Vorfall ordnete eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Aschaffenburg eine einstweilige Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an, unter dem Vorwurf zweifach vollendeten und zweifach versuchten Mordes, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. (Wikipedia)
Brokstedt – Messerattacke 2023
Bei der Messerattacke am 25. Januar 2023 im Regionalzug Kiel–Hamburg wurden Ann-Marie K. (17) und Danny P. (19) mit Messerstichen bei Brokstedt (Kreis Steinburg) getötet. Weitere drei Personen wurden lebensgefährlich bis schwer und zwei Personen leichter verletzt. In der Folge der Tat erwiesen sich erhebliche Mängel in Kommunikation und Verwaltung der ausländerrechtlich beteiligten Behörden. Am 15. Mai 2024 wurde der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. vom Landgericht Itzehoe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Opfer
Ann-Marie K. war eine Woche vor ihrem Tod 17 Jahre alt geworden. Sie besuchte eine Berufsschule in Neumünster, war gläubige Katholikin und diente in ihrer Heimatpfarrei als Ministrantin. Der 19-jährige Danny P. war Auszubildender bei der DB Fahrzeuginstandhaltung Neumünster und Mitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Nord. Die beiden waren seit einer Woche ein Paar gewesen und saßen nebeneinander im Zug. Drei Menschen wurden lebensgefährlich oder schwer verletzt: ein 62 Jahre alter Mann, Mitarbeiter der DB Fahrzeuginstandhaltung Neumünster, eine 54 Jahre alte Frau aus Schleswig-Holstein und eine 27 Jahre alte Frau aus Hamburg. Zwei weitere jeweils 22 Jahre alte Verletzte aus Schleswig-Holstein konnten das Krankenhaus nach kurzer Zeit wieder verlassen. Die 54-jährige Frau, die dem Täter gegenüber saß und schwer verletzt wurde, nahm sich Anfang Juni 2023 das Leben. Sie war eines der Opfer, die wegen der Schwere ihrer Verletzungen in ein künstliches Koma versetzt werden mussten.
Täter
Der 1989 im Gazastreifen geborene Ibrahim A. war Ende 2014 nach Deutschland eingereist und im Kreis Euskirchen gemeldet. In seinem Asylantrag im Januar 2015 gab er an, er stamme aus dem Gazastreifen, sei staatenlos und von der Hamas verfolgt. Der Antrag wurde im Juli 2016 abgelehnt, A. erhielt jedoch subsidiären Schutz. Bis dahin war er bereits zweimal wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden und es lief ein Verfahren wegen Körperverletzung. Im Juli 2016 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt. Von September 2015 bis Januar 2021 gab es 24 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen A., vier endeten mit rechtskräftigen Verurteilungen, einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, zwei Geldstrafen wegen Diebstahls und einer nach dem Betäubungsmittelgesetz (2018). Zu den Tatvorwürfen zählten Diebstahl, Betrug, gefährliche Körperverletzung, Drogendelikte, sexuelle Belästigung, Sachbeschädigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung Widerstandsunfähiger, Leistungserschleichung und Hausfriedensbruch. Allein die Stadt Euskirchen taucht in der Liste der Verfahren 16 Mal als Tatort auf.
Am 2. Juli 2021 meldete sich Ibrahim A. erstmals in Kiel. Die Ausländerbehörde der Stadt schickte eine Abfrage an das Bundeszentralregister (BZR), das drei Verurteilungen in Nordrhein-Westfalen enthielt. Daraufhin bat die Zuwanderungsabteilung am 22. Juli das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ein Rücknahmeverfahren zu prüfen, um A. möglicherweise den Schutzstatus entziehen zu können. Am 18. August forderte sie vom Kreis Euskirchen die Akten an, die sie am 4. Oktober erhielt. Am 21. Oktober verlängerte die Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung des Ibrahim A. in Kenntnis der Straffälligkeiten.
Das BAMF leitete ein Widerrufs- und Rücknahmeverfahren ein, um A. den subsidiären Schutz zu entziehen. Es verschickte vier Monate nach der Anfrage der Zuwanderungsabteilung entsprechende Schreiben am 19. November, 23. November und 17. Dezember 2021, um A. im Rahmen des Verfahrens anzuhören. Dem BAMF lagen zu diesem Zeitpunkt drei verschiedene Anschriften in Kiel vor. Zustellversuche scheiterten, weil A. dort nicht mehr wohnte oder die Post nicht abholte. A. erhielt am 29. November Hausverbot in der Gemeinschaftsunterkunft in der Arkonastraße, weil er mehrfach gegen die Hausordnung verstoßen, Mitbewohner belästigt und bedroht und mit einem Messer hantiert haben soll. Am 14. Januar 2022 holte er in der Zentralen Beratungsstelle für wohnungslose Männer (ZBS) in der Fleethörn letztmalig seine Post ab.
Am 18. Januar 2022 stand Ibrahim A. vor der Essensausgabe der Obdachlosenunterkunft „Herz As“ an der Norderstraße in Hamburg-Hammerbrook. Er soll zuvor Alkohol, Kokain und Heroin eingenommen haben. Er fragte zwei Männer in der Schlange vor ihm, ob sie Afghanen seien. Einer antwortete, er sei Kurde. Der andere sagte nichts. Diesem sprang Ibrahim A. auf den Rücken, schlug ihm gegen den Kiefer und stach mit einem Klappmesser mehrfach auf ihn ein. Das schwer verletzte Opfer lag daraufhin u. a. mit einer durchtrennten Sehne und einer durchtrennten Arterie acht Tage im Krankenhaus. Zwei Tage danach schlug A. an einer Drogenhilfeeinrichtung in Hamburg einer anderen Person mit dem Griff eines Messers auf den Hinterkopf.
Kurz darauf erging Haftbefehl wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung und A. wurde der Justizvollzugsanstalt Billwerder überstellt. Am selben Tag kontaktierte die Hamburger Polizeieinheit GERAS, die gemeinsame Ermittlungsgruppe von Polizei und Ausländerbehörde, die Kieler Zuwanderungsabteilung. In Kiel liegt diese E-Mail nach Angaben der Stadt nicht vor. Außerdem informierte die Staatsanwaltschaft routinemäßig die Hamburger Ausländerbehörde. Das BAMF wurde nicht informiert, „weil laut Justizbehörde der im Januar 2022 in den Akten befindliche Auszug aus dem Ausländerzentralregister keine Auskunft über einen ausländerrechtlichen Status des Beschuldigten ergab, aufgrund dessen das notwendig gewesen wäre“.
GERAS schrieb laut Hamburger Justizbehörde am 10. Februar erneut an die Kieler Zuwanderungsbehörde. Auch davon ist in Kiel nichts bekannt. Am 1. März erreichte schließlich eine nochmalige E-Mail von GERAS die Kieler Behörde. Eine Sachbearbeiterin der Zuwanderungsabteilung beantwortete die E-Mail von GERAS am 9. März. Sie informierte nach Kieler Angaben über das laufende Rücknahmeverfahren des BAMF vom November 2021 und stellte Nachfragen. Die Antwort aus Kiel wurde auch dem BAMF weitergeleitet. Am 10. März 2022 antwortete GERAS und teilte mit, dass A. in U-Haft sitze. „Diese Information wurde in Kiel offenbar übersehen, die E-Mail wird erst in einer internen Recherche nach der Tat wiedergefunden.“ Das BAMF erhielt nach eigenen Angaben am 14. März 2022 den E-Mail-Verkehr zwischen der GERAS Hamburg und der Kieler Zuwanderungsabteilung. Dieser enthielt laut BAMF keine Hinweise auf eine U-Haft oder den Strafvorwurf.
Am 25. März 2022 wurde in Kiel A.s Adresse in der ZBS Fleethörn aufgrund längerer Abwesenheit abgemeldet. Am 7. April erschien der in Hamburg einsitzende A. nicht zu einem Termin in Kiel, weshalb seine Fiktionsbescheinigung nicht verlängert wurde. In der Folge kontaktierte der Ausländerberater der JVA Billwerder am 4. Mai 2022 die Kieler Zuwanderungsabteilung. Die JVA wollte eine Drogentherapie vorbereiten und brauchte dafür die Bescheinigung. Am 6. Mai 2022 beantwortete die Kieler Zuwanderungsabteilung die Anfrage des Ausländerberaters und wollte wissen, ob Kiel noch für Ibrahim A. zuständig sei und seit wann Ibrahim A. in U-Haft sitze. Nach Angaben der Hamburger Justizbehörde erfolgte noch am selben Tag eine Antwort, mit der auch das Vollstreckungsblatt übermittelt wurde. Diese Antwort wurde ebenso wie die GERAS-E-Mails vom 10. März erst nach der Tat in Kiel wiedergefunden. Damit waren in Kiel insgesamt vier E-Mails unberücksichtigt geblieben, die zur Kenntnis des BAMF hätten gelangen müssen. Dessen Verfahren zum Entzug des Schutzstatus des A. stockte, weil dem BAMF keine Adresse vorlag. Am 24. Oktober 2022 wandte sich die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg laut Hamburger Justizbehörde erfolglos an die Zuwanderungsabteilung in Kiel, um für das Berufungsverfahren den Aufenthaltsstatus zu erfragen. In Kiel ist dieser Vorgang nicht bekannt, bzw. er findet sich nicht in der Ausländerakte des Ibrahim A.
Am 18. August 2022 verurteilte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg A. wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Woche. Der seit dem 21. Januar 2022 in der JVA Billwerder einsitzende A. legte gegen das Urteil Berufung ein. Am 19. Januar 2023 musste er entlassen werden, weil die verfügte Haftstrafe abgebüßt und ein Berufungsurteil in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war. Während der Haft verhielt Ibrahim A. sich auffällig. Er beschimpfte Insassen und Justizpersonal und es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen. Bei der Vorbereitung für die Freistunde auf dem Hof am 6. August 2022 nahm ein Justizvollzugsbeamter wahr, dass Ibrahim A. „vor sich hinstammelte“: „Großes Auto, Berlin, das ist die Wahrheit.“ Gegenüber einem weiteren Bediensteten äußerte er auf dem Weg zum Hof zwei Mal, ob dieser auch „unter die Reifen“ wolle. In einem sogenannten Wahrnehmungsbogen in der Gefangenenpersonalakte ist festgehalten, dass A. sich ebenfalls im August 2022 mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglich. „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer.“
Die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz übergab am 6. Februar 2023 der Staatsanwaltschaft Itzehoe eine Kopie der Gefangenenpersonalakte des Ibrahim A. Aus der Akte geht u. a. hervor, dass „die Äußerungen [des Ibrahim A.] der Aufsichtsabteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seinerzeit nicht als Außerordentliches Vorkommnis gemeldet worden“ waren; „sie hat erstmalig im Rahmen der Auswertung der Unterlagen nach der Tat vom 25. Januar 2023 Kenntnis erhalten. Auch für eine Information des Landesamts für Verfassungsschutz hatte die Justizvollzugsanstalt Billwerder keine Veranlassung gesehen.“
Während der Haft wurde Ibrahim A. psychiatrisch betreut. Wegen seiner Drogensucht erhielt er eine Methadonbehandlung. Am Ende der Haft sah der Gefängnispsychiater keine Hinweise auf Eigen- oder Fremdgefährdung.
Nach seiner Haftentlassung am 19. Januar 2023 wurde Ibrahim A. laut Hamburger Justizbehörde darauf hingewiesen, dass er sich in Kiel wegen seiner Fiktionsbescheinigung melden soll. Er wurde in das Winternotprogramm der Stadt Hamburg aufgenommen und nahm am 23. Januar ein Perspektivgespräch der Wohnungsberatung Hamburg wahr. Am 25. Januar 2023 wollte Ibrahim A. zwischen 10 und 11 Uhr am Infopoint („Welcome Desk“) der Zuwanderungsabteilung Kiel im Neuen Rathaus seine Fiktionsbescheinigung verlängern. Dafür wird eine Aufenthaltsadresse in Kiel benötigt. Man schickte ihn deshalb zur 600 Meter entfernten ZBS in der Fleethörn. Mit der dort erhaltenen Bescheinigung solle er sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. A. ging aber direkt zum 300 Meter entfernten Einwohnermeldeamt im Alten Rathaus. Obwohl an diesem Mittwoch keine Spontansprechstunde war, erreichte er um 11:15 Uhr einen Mitarbeiter. Dieser schickte ihn gleichfalls zur von hier aus nur 300 Meter entfernten ZBS, weil deren Bescheinigung für den Meldevorgang benötigt wird. Dort erschien er nach bisherigem Kenntnisstand nicht. Nach Informationen von NDR Schleswig-Holstein soll sich Ibrahim A. in einem Supermarkt in Kiel ein Messer beschafft haben. Vermutlich um 12:37 Uhr stieg er in den ICE in Richtung Hamburg. Weil er keine Fahrkarte hatte, wurde er in Neumünster des Zuges verwiesen. Dort stieg er dann in den RE 70. (Wikipedia)
Berlin – Anschlag auf den Weihnachtsmarkt 2016
Bei dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche steuerte ein islamistischer Terrorist am 19. Dezember 2016 einen Sattelzug in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz im Berliner Zentrum an der Gedächtniskirche im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
Opfer
Insgesamt gab es dreizehn Todesopfer. Neben dem erschossenen polnischen Lkw-Fahrer Lukasz Urban starben 2016 elf Besucher des Weihnachtsmarktes: Anna und Georgiy Bagratuni, Sebastian Berlin, Nada Cizmar, Fabrizia Di Lorenzo, Dalia Elyakim, Christoph Herrlich, Klaus Jacob, Angelika Klösters, Dorit Krebs und Peter Völker. Sieben von ihnen stammten aus Deutschland und jeweils eines aus Israel, Italien, der Ukraine und Tschechien. Das zunächst schwerverletzte und dauerhaft pflegebedürftige Opfer Sascha Hüsges starb am 5. Oktober 2021 an einer Infektionserkrankung, laut seinem Ehemann als Folge seiner Verletzung. Sein Name wurde wenig später zu den Namen der anderen Opfer an der Gedenkstelle bei der Gedächtniskirche hinzugefügt. Außerdem wurden mindestens 67 Menschen unterschiedlicher Nationalitäten verletzt, zum Teil schwer. Der Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses gibt die Zahl der Verletzten mit 170 an, beruft sich dabei jedoch auf eine Quelle, die lediglich von „annähernd hundert“ Verletzten spricht. Auch für viele Einsatzkräfte hatten die Geschehnisse Konsequenzen: Von den insgesamt rund 390 Polizisten und 154 Feuerwehrleuten, die am Breitscheidplatz im Einsatz waren, meldeten 28 Polizisten und 64 Feuerwehrleute ihrem jeweiligen Dienstherrn ein seelisches Trauma.
Täter
Der Täter Anis Amri konnte zunächst entkommen, wurde aber am 23. Dezember bei einer Routinekontrolle in Norditalien von Polizisten in Notwehr erschossen. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verbreitete, der Täter habe als „Soldat des Islamischen Staates“ gehandelt. (Wikipedia)
Berlin – Amokfahrt am 8. Juni 2022
Am Vormittag des 8. Juni 2022 fuhr ein 29-jähriger Mann mit einem Renault Clio zunächst in eine Menschenmenge auf dem Bürgersteig der Kreuzung Kurfürstendamm/ Rankestraße/ Tauentzienstraße, direkt gegenüber der Gedächtniskirche, danach über die Tautentzienstraße bis zur Einmündung der Marburger Straße und dort in das Schaufenster eines Ladengeschäfts.
Opfer
Der Fahrer tötete eine 50-jährige Lehrerin aus dem nordhessischen Bad Arolsen, die mit einer Schulklasse auf Abschlussfahrt war. 32 Menschen wurden verletzt. Unter den Verletzten sind auch Schüler der zehnten Klasse einer Realschule, mit der die Lehrerin unterwegs gewesen war. Sechs Menschen wurden lebensgefährlich verletzt, insgesamt gab es laut Aussage der Feuerwehr acht Schwer- sowie mehrere Leichtverletzte.
Täter
Der Verdächtige Gor H., ein Deutsch-Armenier, lebte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und war 2015 eingebürgert worden. Er war wegen Diebstahls, Körperverletzung, Hausfriedensbruch sowie Beleidigung polizeibekannt und psychisch beeinträchtigt. Von 2014 bis 2015 war der Verdächtigte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Über politische und extremistische Taten ist den Behörden nichts bekannt. Am 9. Juni wurde berichtet, dass der mutmaßliche Täter vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wurde, da es nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für eine paranoide Schizophrenie gebe. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass er für die Dauer des Ermittlungsverfahrens – sie wirft ihm Mord in einem Fall und versuchten Mord in 17 Fällen vor – in der Klinik untergebracht bleibt. (Wikipedia)
Gedenken selektiv
Folge 367 – Täter polizeibekannt, Opfer namenlos (Achgut.Pogo; 9.2.2025; 1:17:21 Std.)
»Ob in Magdeburg oder in Aschaffenburg, Terroropfer bleiben in Deutschland oft namenlos und gesichtslos, während die Politik das Gedenken selektiv gestaltet und instrumentalisiert. Über die politische Steuerung des Erinnerns spricht Gerd Buurmann mit Michael Kyrath, dessen Tochter Ann-Marie zusammen mit ihrem Freund Danny von einem Messerstecher ermordet wurde, sowie mit dem Musiker Bernd Gast, der in Aschaffenburg eine ganz eigene Erfahrung mit der Trauer um Terroropfer in Deutschland gemacht hat.«
Nur ein kleiner Ausschnitt
Während der Linksstaat seine Kostgänger und Mitläufer aufmarschieren lässt, um jede Verschärfung der Migrationspolitik als Rückfall in den Faschismus zu brandmarken, wird Deutschland von einer immer dramatischeren Welle von Migrantengewalt heimgesucht. Was allein in diesem noch jungen Monat vorgefallen ist, würde in einem normalen Land dazu führen, dass der Notstand ausgerufen wird: Die Schweriner Polizei sucht einen 25-jährigen Afghanen, der am Dienstag einen 17-Jährigen erstach. In Konstanz wurden drei Jugendliche von zwei Männern attackiert, wobei ein Nord-Mazedonier einen davon lebensgefährlich verletzte. In Hamburg wurden drei Afghanen vorläufig festgenommen, nachdem sie mit rund einem Kilogramm Haschisch und einem Einhandmesser erwischt wurden. Ebenfalls in Hamburg wurde bei einer als Sportveranstaltung getarnten islamistischen Versammlung mit rund 270 Teilnehmern „zahlreiche Messer“ gefunden. In Wismar griff ein Iraner eine Frau mit einem Messer an, die gerade ihren Hund ausführte, und verletzte sie am Oberschenkel. In Neuss stach ein Mann während eines Streits in einem Park auf zwei andere ein, die beide ins Krankenhaus mussten. Am Landgericht Hildesheim begann der Prozess gegen den abgelehnten irakischen Asylbewerber Bekas A., der den Betreiber seines Flüchtlingsheims mit einem Messerstich ins Herz getötet haben soll. Ein in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einsitzender „Deutsch-Türke“ und Drogendealer hatte sich selbst verletzt, wurde deshalb nach Ludwigshafen ins Krankenhaus gebracht und danach von fünf Maskierten mit vorgehaltenen Messern befreit. Vermutlich hat er sich bereits in die Türkei abgesetzt. In Rostock stach ein Syrer mehrfach auf eine Frau ein, die lebensgefährlich verletzt wurde. Vor dem Bremer Hauptbahnhof ging ein Ghanaer, dessen Asylantrag bereits 2011 (!) abgelehnt wurde und der spätestens seit 2021 ausreisepflichtig ist, mit einem Messer auf einen Bundespolizisten los. Vor dem Landgericht Karlsruhe begann der Prozess gegen einen Nigerianer, der in 18 Stunden dreimal auf Polizisten losgegangen sein und sechs Beamte verletzt haben soll.