Machtworte – Inspektion der Herrschaftssprache
Sondervermögen
Das Wahre Unwort des Jahres 2023 ist der Euphemismus der Bundesregierung für verfassungswidrige Neuverschuldung.
Der Gegenwart. — 8. Januar 2024
»Unsere Leser haben abgestimmt: Das Wahre Unwort des Jahres 2023 ist der Euphemismus der Bundesregierung für verfassungswidrige Neuverschuldung, der seit dem regierungsverschuldeten Totallockdown der deutschen Wirtschaft in der Corona-Grippewelle 2020 inflationär benutzt wird – und damit die Inflation zurückgebracht hat: „Sondervermögen“!
„Sondervermögen sind größtenteils entweder ausgelagerte Schuldentöpfe oder sie hängen finanziell am „Tropf“ des kreditfinanzierten Bundeshaushaltes“, schreibt der Bundesrechnungshof. „In der Gesamtschau ist es deshalb zutreffender, von „Sonderschulden“ als von Sondervermögen zu sprechen.“
19,8 Prozent der Leser haben für „Sondervermögen“ gestimmt, gefolgt von 15,3 Prozent für „Demokratiefördergesetz“, 14,2 Prozent für „360-Grad-Wende“ und 11,2 Prozent für „Friedensschwurbler“.
Die bisherigen Wahren Unwörter des Jahres
2022: Delegitimierung des Staates
2021: Tyrannei der Ungeimpften
2020: Covidiot
2019: Klimaleugner
2018: Hetzjagden und Zusammenrottungen
2017: Köterrasse
P.S.: Am 15. Januar wird das politisch korrekte, links verstrahlte „Unwort des Jahres 2023“ bekanntgegeben. Da die Jury aus unbekannten „Sprachwissenschaftler:innen“ gendert, wird jedoch kein normal-denkender Mensch das lesen wollen.«
Text nach: PI-News: Das Wahre Unwort des Jahres 2023: „Sondervermögen“!, 8. Januar 2024
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Bundesrechnungshof: „ausgelagerte Schuldentöpfe“
29 Sondervermögen gibt es zurzeit auf Bundesebene. Die ältesten stammen noch aus den 1950er Jahren, die jüngsten wurden im vergangenen Jahr eingerichtet. Hierzu zählen beispielsweise das Sondervermögen von 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Energiekrise von 200 Mrd. Euro. In unserem aktuellen Beratungsbericht an das BMF setzen wir uns kritisch mit dem Instrument der Sondervermögen auseinander. Sondervermögen haben in der Haushaltswirtschaft des Bundes eine erhebliche Bedeutung. Ihr finanzieller Umfang beträgt insgesamt rund 869 Mrd. Euro – alleine für die aktuell bestehenden größeren Sondervermögen. Allerdings ist nur rund ein Zehntel der größeren Sondervermögen werthaltig. Der weit überwiegende Teil ist kreditfinanziert. Das Verschuldungspotenzial der Sondervermögen lag Ende 2022 bei insgesamt rund 522 Mrd. Euro. Das ist das rund Fünffache der im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 ausgewiesenen Kreditaufnahme. Sondervermögen sind also größtenteils entweder ausgelagerte Schuldentöpfe oder sie hängen finanziell am „Tropf“ des kreditfinanzierten Bundeshaushaltes. In der Gesamtschau ist es deshalb zutreffender, von „Sonderschulden“ als von Sondervermögen zu sprechen. Die tatsächliche Nettokreditaufnahme ist unter Einbeziehung der Sondervermögen demnach auch deutlich höher als die im Bundeshaushalt ausgewiesene Nettokreditaufnahme.
Zitiert aus: Kurzmeldung des Bundesrechnungshofes „Sondervermögen: Anzahl und finanziellen Umfang reduzieren“, 25. August 2023
Siehe auch: Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an das Bundesministerium der Finanzen über die Sondervermögen des Bundes und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Haushaltstransparenz sowie die Funktionsfähigkeit der Schuldenregel, 25. August 2023
Schuldenberg wächst auf 2,1 Billionen Euro massiv an
„Die schweren globalen Krisen der letzten drei Jahre haben tiefe Spuren in den Bundesfinanzen hinterlassen. Um sie zu bewältigen hat der Bund fast 850 Mrd. Euro neue Schulden vorgesehen. Noch nie wurden in so kurzer Zeit so viele neue Kredite beschlossen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV), anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 und der Finanzplanung bis 2027. „In über 70 Jahren Bundesrepublik hat der Bund Schulden von rund 1,3 Billionen Euro angehäuft, mit allen Krisen dieser 7 Jahrzehnte und auch der Wiedervereinigung. Dieser Schuldenberg wächst durch die Beschlüsse der letzten drei Jahren noch einmal um 60 % auf mehr als 2,1 Billionen Euro massiv an. Diese Dynamik und ihre Folgen drohen die Tragfähigkeit der Bundesfinanzen und damit auch die staatliche Handlungsfähigkeit ernsthaft zu gefährden. Permanent in neue Schulden auszuweichen, ignoriert die Realität und übergeht die Interessen vor allem der jungen Generation. Für stabile Bundesfinanzen bedarf es jetzt klarer, kluger und auch schmerzhafter Entscheidungen.“ Der gewaltige Schuldenberg, seine Zinslasten und Tilgungsverpflichtungen treffen auf einen riesigen Modernisierungs- und Nachholbedarf bei Infrastruktur, Verteidigung, Digitalisierung und Klimaschutz sowie den demografischen Wandel und steigende Kosten in den Sozialversicherungen. Unter dem Strich sind große Teile des Bundeshaushalts bereits gebunden, seine Krisenfestigkeit wird immer geringer. „Nach der Krise ist vor der Krise!“, so Scheller. „Künftige Krisen können nur mit tragfähigen Staatsfinanzen gemeistert werden. Nur so kann der Bund auch in schwierigen Lagen die Kontrolle behalten und kommenden Herausforderungen begegnen“.
„Schattenhaushalt“
Ein Sondervermögen (volkswirtschaftlich Extrahaushalt) ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“), der ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt verwaltet werden muss. Im Unterschied zum Bundeshaushalt, der sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Bundes darstellt (allgemeine Haushaltsfinanzierung aller Ressorts), sind die Ausgaben des Sondervermögens streng zweckgebunden. Zur Deckung der Ausgaben eines Sondervermögens kann der Bund ermächtigt werden, Kredite aufzunehmen. Nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung dienen im allgemeinen Haushalt dagegen alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben (§ 8 BHO). Die Haushalte von Bund und Ländern sind seit Einführung der Schuldenbremse grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG); die Einnahmen sollen vielmehr aus dem allgemeinen Steueraufkommen generiert werden. Bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen in den Haushaltsplan eingestellt zu werden (Art. 110 Abs. 1 Satz 1 HS 2 GG). Sondervermögen dürfen jedoch – wie der Haushaltsplan selbst – nur durch Gesetz errichtet werden und unterliegen der Kontrolle durch den Bundestag, den Bundesrat und den Bundesrechnungshof (Art. 114 GG). Sie werden entsprechend den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) aufgestellt und bewirtschaftet (§ 113 BHO). (Wikipedia)
Kreative Forderungen
▬ Sondervermögen Sturmflut
»Kaputte Deiche, zerstörte Campingplätze und beschädigte Häfen: Wie sollen die Schäden, die durch die Sturmflut im Oktober entstanden sind, bezahlt werden? Der Landtag debattierte am Donnerstag über den vorgeschlagenen Notkredit. Konkret ging es um das von der schwarz-grünen Regierung geplante Sondervermögen, um den Fonds "Wiederaufbau Flutkatastrophe 2023" zu finanzieren. Die Summe, die daraus bezahlt werden soll, beläuft sich auf rund 200 Millionen Euro. In dieser Höhe sollen entsprechend Schulden aufgenommen werden.« (NDR, 23.11.2023)
▬ Sondervermögen Infrastruktur
»Top-Ökonom Gabriel Felbermayr: „Deutschland braucht ein Sondervermögen Infrastruktur“ – „Deutschland investiert zu wenig in wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens. Das gilt für die Verkehrsinfrastruktur, aber auch für die Stromnetze. Deutschland ist unter den OECD-Staaten das Land mit den geringsten Brutto-Investitionen in den öffentlichen Kapitalstock. Und das schon seit Jahren. Das ist für ein Kernland Europas, das auch geografisch in der Mitte liegt, ein inakzeptabler Zustand.“« (The Pioneer, 15.12.2023)
▬ Sondervermögen Magnetschwebebahn
»Es geht um fünf Milliarden Euro, mit denen der Senat Berlin klimaneutral machen will: Mit diesem "Sondervermögen" soll beispielweise auch eine Magnetschwebebahn finanziert werden. Der Landesrechnungshof sieht keine ausreichende Begründung für das Geld.« (RBB24, 23.11.2023)
▬ Sondervermögen Bildung
»Der Bundestag hat am Freitag, 29. September 2023, zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Bildung am Limit – Ausbildungsoffensive für mehr Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher“ (20/678) und „100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung“ (20/5821) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen.« (Bundestag.de, 29.9.2023)
▬ Sondervermögen Krankenhausstrukturen
»Krankenhäuser fordern vom Bund Sondervermögen von 50 Milliarden: Ein Sondervermögen von „mindestens 50 Milliarden Euro“ zur Finanzierung des Umbaus der Krankenhausstrukturen schlägt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vor.« (aerzteblatt.de, 21.12.2023)