Illustration: Leo auf Pixabay

„Schattenhaushalt“

Ein Sondervermögen (volkswirtschaftlich Extrahaushalt) ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“), der ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt verwaltet werden muss. Im Unterschied zum Bundeshaushalt, der sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Bundes darstellt (allgemeine Haushaltsfinanzierung aller Ressorts), sind die Ausgaben des Sondervermögens streng zweckgebunden. Zur Deckung der Ausgaben eines Sondervermögens kann der Bund ermächtigt werden, Kredite aufzunehmen. Nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung dienen im allgemeinen Haushalt dagegen alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben (§ 8 BHO). Die Haushalte von Bund und Ländern sind seit Einführung der Schuldenbremse grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG); die Einnahmen sollen vielmehr aus dem allgemeinen Steueraufkommen generiert werden. Bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen in den Haushaltsplan eingestellt zu werden (Art. 110 Abs. 1 Satz 1 HS 2 GG). Sondervermögen dürfen jedoch – wie der Haushaltsplan selbst – nur durch Gesetz errichtet werden und unterliegen der Kontrolle durch den Bundestag, den Bundesrat und den Bundesrechnungshof (Art. 114 GG). Sie werden entsprechend den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) aufgestellt und bewirtschaftet (§ 113 BHO). (Wikipedia)

 

Kreative Forderungen

▬ Sondervermögen Sturmflut
»Kaputte Deiche, zerstörte Campingplätze und beschädigte Häfen: Wie sollen die Schäden, die durch die Sturmflut im Oktober entstanden sind, bezahlt werden? Der Landtag debattierte am Donnerstag über den vorgeschlagenen Notkredit. Konkret ging es um das von der schwarz-grünen Regierung geplante Sondervermögen, um den Fonds "Wiederaufbau Flutkatastrophe 2023" zu finanzieren. Die Summe, die daraus bezahlt werden soll, beläuft sich auf rund 200 Millionen Euro. In dieser Höhe sollen entsprechend Schulden aufgenommen werden.« (NDR, 23.11.2023)

▬ Sondervermögen Infrastruktur
»Top-Ökonom Gabriel Felbermayr: „Deutschland braucht ein Sondervermögen Infrastruktur“ – „Deutschland investiert zu wenig in wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens. Das gilt für die Verkehrsinfrastruktur, aber auch für die Stromnetze. Deutschland ist unter den OECD-Staaten das Land mit den geringsten Brutto-Investitionen in den öffentlichen Kapitalstock. Und das schon seit Jahren. Das ist für ein Kernland Europas, das auch geografisch in der Mitte liegt, ein inakzeptabler Zustand.“« (The Pioneer, 15.12.2023)

▬ Sondervermögen Magnetschwebebahn
»Es geht um fünf Milliarden Euro, mit denen der Senat Berlin klimaneutral machen will: Mit diesem "Sondervermögen" soll beispielweise auch eine Magnetschwebebahn finanziert werden. Der Landesrechnungshof sieht keine ausreichende Begründung für das Geld.« (RBB24, 23.11.2023)

▬ Sondervermögen Bildung
»Der Bundestag hat am Freitag, 29. September 2023, zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Bildung am Limit – Ausbildungsoffensive für mehr Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher“ (20/678) und „100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung“ (20/5821) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen.« (Bundestag.de, 29.9.2023)

▬ Sondervermögen Krankenhausstrukturen
»Krankenhäuser fordern vom Bund Sondervermögen von 50 Milliarden: Ein Sondervermögen von „mindestens 50 Milliarden Euro“ zur Finanzierung des Umbaus der Krankenhausstrukturen schlägt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vor.« (aerzteblatt.de, 21.12.2023)