So steht es geschrieben
Feuerhemmende Bauweise
vom Gesetz gefordert
Der Beamte Werner Mahly hat Vorschriften publiziert, damit nichts passiert. Aber das Brandunglück in Crans Montana zeigt wieder: Papier ist geduldig.
Der Gegenwart. — 4. Januar 2026 — Mit Bezug auf ein Fundstück aus dem Bestand.
Baustoffe werden hinsichtlich ihrer Brenn- und Entflammbarkeit auf nationaler Ebene nach DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen bzw. auf europäischer Ebene nach DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten eingeordnet. In der deutschen Norm ist aufgeführt, wie der in den Bauordnungen geforderte bauliche Brandschutz zu realisieren ist, und macht grundsätzlich die Untersuchung des Brandverhaltens durch Normprüfungen zur Pflicht.
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen ⋙ Link
Werner Mahly war ein Vollblut-Beamter und Baufachmann. Das obige Zitat wurde lange nach seiner aktiven Laufbahn formuliert, denn bereits vor hundert Jahren sammelte und erläuterte Mahly die trockenen Texte der Vorschriften seiner Zeit. Im Carl Heymanns Verlag veröffentlichte er die erste Sammlung der preußischen Ministerialerlasse auf baupolizeilichem Gebiet.
„Der Mahly“ galt jahrzehntelang – wie „der Duden“ für die Rechtschreibung – als maßgebliches Orientierungsmittel. Architekten, Betreiber und Genehmigungsbehörden von Lichtspieltheatern, Theatern, Versammlungsräumen, Zirkusanlagen, Waren- und Geschäftshäusern fanden hier die gültigen Bau- und Betriebsvorschriften sowie Vorschriften für elektrische Anlagen.
Vorschriften überdauerten Systeme
Die Vorschriften überdauerten Systeme und wurden mit der Zeit an neue Materialien und neue Anforderungen angepasst. Niemals aber hätten sich Werner Mahly und selbst wir Heutigen uns vorstellen können, dass die elementaren Grundsätze solcher Vorschriften dermaßen verantwortungslos mißachtet werden könnten.
Bei der Brandkatastrophe in Crans Montana scheinen keine Regeln zur feuerbeständigen und feuerhemmenden Bauweise existiert zu haben. In dem Partykeller in der Schweiz waren Dämmplatten verbaut worden, die von Wunderkerzen entzündet wurden. Die Zahl der Todesopfer jenseits der 40 und weitere über 100 teils Schwerverletzte werden noch lange die Krankenhäuser und später die Gerichte beschäftigen.
Weitergetanzt und handygefilmt
Aber noch eins war bei diesem Ereignis zu bemerken: Ein großer Teil der Jugendlichen, die feucht-fröhlich und ausgelassen Silvester feierten, ließen angesichts der bereits auf mehreren Quadratmetern züngelnden Flammen an der glühenden Decke jeden Überlebensinstinkt vermissen. Es wurde weitergetanzt und handygefilmt, bis innerhalb weniger Sekunden die brandgasgesättigte Raumluft durchzündete. Vielen der jungen Ahnungslosen wurde augenblicklich mit der verzögerten Erkenntnis der Ausweglosigkeit auch gleich das furchtbarste Lebensende bereitet. Die erschreckende Verantwortungslosigkeit bei der Konstruktion des Lokals und die schockierende Naivität bei der Begegnung mit echter Todesgefahr verursachten ein Desaster, auf das wir mit Anteilnahme und Entsetzen, aber auch mit Wut schauen. ■
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Texte von Werner Mahly
Durch die Kriegsereignisse sind den meisten Baupolizeibehörden die Bauordnungen abhanden gekommen; sie behalfen sich z. T. mit geliehenen — oft veralteten — Bauordnungsabdrucken, z. T. arbeiten sie sogar ohne Unterlagen nur nach dem Gedächtnis. Dieser Zustand konnte zur Not so lange hingenommen werden, als sich die Bautätigkeit im wesentlichen auf die Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile bebeschränkte; er ist aber nicht weiterhin tragbar. Für die Baupolizeibehörden und für die planenden Architekten ist jetzt die genaue Kenntnis der baupolizeilichen Bestimmungen unerläßlich. Im vorliegenden Buch sind bei der Wiedergabe der Bestimmungen die durch die veränderten Verhältnisse eingetretenen Änderungen berücksichtigt worden. Daneben war es mein Bestreben, die zahlreichen Fehler, die die amtlichen Texte der Bauordnungen aufweisen, zu entfernen. Dem Text der eigentlichen Bauordnungen sind angeschlossen diejenigen Sondervorschriften, die bei der Errichtung landläufiger Bauten gleichfalls zu beachten sind. Der Geltungsbereich dieser Sondervorschriften ist übrigens nicht auf das Land Brandenburg beschränkt. Die Vorschriften für Lichtspieltheater, Versammlungsräume usw. sollen besonders herausgegeben werden.
Werner Mahly im Vorwort zum „Baupolizeirecht“ (1948), Potsdam im September 1947
§ 10. Feuerbeständige und feuerhemmende Bauweise.
1. Bauliche Anlagen sind in allen wesentlichen Teilen feuerbeständig herzustellen, sofern nicht in den Vorschriften dieser Bauordnung ein geringerer Feuerschutz — feuerhemmende Bauweise — zugestanden oder überhaupt kein besonderer Feuerschutz gefordert wird.
2. Die Anforderungen, die an die feuerbeständige oder feuerhemmende Bauweise zu stellen sind, müssen den Bestimmungen der Polizeiverordnung über Feuersicherheit und Standsicherheit baulicher Anlagen vom 27.2.1942 — GS. S. 15 — entsprechen *).
Als feuerhemmend gelten Bauteile, die beim Brandversuche nach DIN 4102, Blatt 3, während einer Prüfzeit von einer halben Stunde nicht entflammen und den Durchgang des Feuers während der Prüfzeit verhindern. Tragende Bauteile dürfen während der Prüfzeit ihre Standfestigkeit und Tragfähigkeit unter der rechnerisch zulässigen Last nicht verlieren. […]
Als feuerbeständig gelten Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen, die bei einem Brandversuche nach DIN 4102, Blatt 3, während einer Prüfzeit von eineinhalb Stunden dem Feuer und anschließend dem Löschwasser standhalten, dabei ihr Gefüge nicht wesentlich ändern, unter der rechnerisch zulässigen Last ihre Standfestigkeit und Tragfähigkeit nicht verlieren und den Durchgang des Feuers verhindern.
Werner Mahly in „Baupolizeirecht. Umfassend die im Lande Brandenburg geltenden Bauordnungen und die allgemein-gültigen Vorschriften über Ländliche Siedlungsbauten, Lehmbau, Garagen, Bauarbeiterschutz und Baugebühren (1948)
Schriften von Werner Mahly
Werner Mahly: Baupolizei – Sammlung der preußischen Ministerialerlasse auf baupolizeilichem Gebiet. Zusammengestellt von Werner Mahly, Amtsrat im Preuß. Finanzministerium (Bauabteilung). VIII, 112 Seiten. Erste Auflage im Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin (1934)
Werner Mahly: Baupolizei – Sammlung der preußischen Ministerialerlasse auf baupolizeilichem Gebiet zusammengestellt von Werner Mahly, Amtsrat im Preußischen Finanzministerium (Hochbauabteilung). 123 Seiten. Zweite Auflage nach dem Stande vom Dezember 1936. Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin (1937)
Werner Mahly: Lichtspiele. Theater, Versammlungsräume, Zirkusse und elektrische Anlagen. Bau / Betrieb / Wander- u. Vereinslichtspiele / Schullichtspiele / Schmalfilme / Lichtspielgesetz. Sammlung der in Preußen geltenden polizeilichen Bestimmungen. 2. erweiterte Auflage, Carl Heymanns Verlag, Berlin (1938)
Werner Mahly: Baupolizeirecht – Umfassend die im Lande Brandenburg geltenden Bauordnungen und die allgemein-gültigen Vorschriften über Ländliche Siedlungsbauten, Lehmbau, Garagen, Bauarbeiterschutz und Baugebühren von Werner Mahly, Regierungsrat. XII, 276 Seiten mit einigen Tabellen im Text. Erstausgabe im Carl Heymanns Verlag, Berlin (1948)
Werner Mahly: Lichtspiele, Theater- u. Versammlungsräume, Zirkusanlagen, Waren- und Geschäftshäuser. Sammlung der Bau- und Betriebsvorschriften und der Vorschriften für elektrische Anlagen. Mit Erläuterungen von Werner Mahly, Abteilungsleiter bei der Landesregierung Brandenburg. 236 Seiten. 3. erweiterte Auflage. Carl Heymanns Verlag, Berlin (1951)
Werner Mahly: Bau- und Betriebsvorschriften für Lichtspieltheater, Theater, Versammlungsräume, Zirkusanlagen, Waren- und Geschäftshäuser. Mit Erläuterungen und den Vorschriften für elektrische Anlagen. 279 Seiten. Carl Heymanns Verlag KG, Köln-Berlin (1957)
Werner Mahly: Bau- und Betriebsvorschriften für Lichtspieltheater, Theater, Versammlungsräume, Zirkusanlagen, Waren- und Geschäftshäuser: mit Erläuterungen, dem Gesetz über Sicherheitskinefilme (Sicherheitsfilmgesetz) und den Vorschriften für elektrische Anlagen. Ergänzungsband zur 4. Auflage, Band 2. Carl Heymanns Verlag, Berlin (1960)
Rezensionen zu den Schriften
Das Buch kann als Erläuterung zu den örtlichen Bauordnungen benutzt werden. Die Veröffentlichung dieser Erlasse erfolgte einzeln in den verschiedenen amtlichen Zeitschriften. Hier sind sie nun vollzählig vereint. Nur bei den umfangreichsten Vorschriften ist lediglich auf die Bestimmungen hingewiesen, die als Sonderdrucke im Buchhandel zu finden sind. Neben den eigentlichen baupolizeilichen Vorschriften sind auch Erlasse aus den Grenzgebieten aufgenommen worden (u. a. Luftschutz, Straßenbau, Siedlungswesen). Den Behörden mit baupolizeilichen Aufgaben, aber auch der privaten Bauwelt, gewährleistet diese übersichtliche Zusammenstellung Arbeitsvereinfachung und Zeitgewinn. (H. Pf.)
Buchbesprechung von „Werner Mahly: Baupolizei“ (1934) in der Beilage zum „Baumeister, Monatshefte für Baukultur und Baupraxis“, August 1934
Die zurzeit geltenden baupolizeilichen Vorschriften in Preußen sind übersichtlich geordnet in Aufgaben der Baupolizei, Bauordnungen, sonstige Aufgaben der Baupolizei und Baupolizeigebühren. Die einzelnen Erlasse sind in gekürzter Form wiedergegeben, um die praktische Benutzung des Heftes zu erleichtern. (G. H.)
Buchbesprechung von „Werner Mahly: Baupolizei“ (1937) in der Beilage zum „Baumeister, Monatshefte für Baukultur und Baupraxis“, Juni 1937
Den Baupolizeibeamten bei den örtlichen Besichtigungen wird besonders die zweite Auflage der Sammlung der preußischen Ministerialerlasse auf baupolizeilichem Gebiet ein wertvoller Begleiter sein und auch den Baufachmann unterrichten die in aller Kürze wiedergegebenen Erlasse und Verordnungen über den Kern der Bestimmungen. Alle, seit der ersten Auflage auf den Gebieten der Baupolizei neu ergangenen Erlasse sind bis zum Stand vom Dezember 1936 eingefügt, während die veralteten ausschieden. Auf Grund von Anregungen aus der Praxis hat der Verfasser den Worlaut der Verordnungen gegenüber der ersten Auflage noch mehr gekürzt, um das Buch für den täglichen Gebrauch so handlich wie möglich zu machen.
Buchbesprechung von „Werner Mahly: Baupolizei“ (1937) in der Ostdeutschen Bauzeitung, 29. April 1937

Korrekt bis in die Haarspitzen: ein Porträt
des Fachbeamten Werner Mahly in der Version
einer KI. — Foto: Gegenbild mit gradually.ai
Lebensdaten
Über Werner Mahly existieren nur wenige persönliche Informationen, ein Foto ist nicht auffindbar, auch ein Wikipedia-Artikel fehlt. Seine Karriere läßt sich nur aus den Autorenangaben seiner Bücher rekonstruieren. Zur Zeit seiner Veröffentlichungen war Mahly um 1934 Amtsrat in der Bauabteilung im Preußischen Finanzministerium. 1937 war er in die Hochbauabteilung gewechselt. Nach dem Krieg blieb Werner Mahly Beamter. 1948 hatte er die Position eines Regierungsrats inne. 1951 war er dann Abteilungsleiter bei der Landesregierung Brandenburg.
Das Fachbuch

Werner Mahly: Lichtspiele, Theater- u. Versammlungsräume, Zirkusanlagen, Waren- und Geschäftshäuser. Sammlung der Bau- und Betriebsvorschriften und der Vorschriften für elektrische Anlagen. Mit Erläuterungen von Werner Mahly, Abteilungsleiter bei der Landesregierung Brandenburg. 236 Seiten. 3. erweiterte Auflage. Carl Heymanns Verlag, Berlin (1951)
Kein Feuerlöscher!
Niemand hätte sterben müssen! Fahrlässige Innenausstattung & Personal, kein Feuerlöscher! (Politik mit Kopf; 2.1.2026; 14:43 min.)
»Was für eine Katastrophe! Sie hätte verhindert werden können mit einfachsten Maßnahmen! Sofortige Evakuierung bei Feuer, stattdessen Löschversuche durch Gäste der Bar! Kein Feuerlöscher im Einsatz, stattdessen läuft die Musik bis zum Ende! Die Menschen wurden auf schreckliche Weise gegrillt, als es zur Durchzündung kam. Die verbaute Inneneinrichtung ist definitiv nicht den Vorschriften entsprechend gewesen. Die Kommune hätte es bei Begehung merken können. Die Betreiber hätten ihr Personal schulen können bzw. müssen gegen Brandschutz.«
Unfähige Kontrollbehörden
Todes-Bar von Crans: Mafioser Besitzer, unfähige Kontrollbehörden – Daily-Spezial (Die Weltwoche; 3.1.2026; 31:13 min.)
»Roger Köppel über die Todes-Bar von Crans: Mafioser Besitzer, unfähige Kontrollbehörden. Und jetzt verstecken sich die Verantwortlichen hinter einer Abwehrwand auch strategisch eingesetzter Betroffenheit.«
Analyse der Feuer-Tragödie
Feuer-Tragödie in Crans Montana – Die Analyse (BITTEL TV; 4.1.2026; 1:04:01 Std.)
»Vor 9 Stunden live gestreamt von Roger Bittel«
Crans-Montana
Crans-Montana ist eine Munizipalgemeinde im französischsprachigen Teil des Schweizer Kantons Wallis (Bezirk Siders). Sie entstand per 1. Januar 2017 aus dem Zusammenschluss der ehemaligen Munizipalgemeinden Chermignon, Mollens (VS), Montana und Randogne. Sie bildet zugleich eine Pfarrgemeinde des Dekanats Siders. Crans-Montana gilt als nobler Skiort. (Wikipedia)
Brandkatastrophe
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 1. Januar 2026 in der Bar Le Constellation im Ortszentrum. Ersten Ermittlungen zufolge hatten Tischfeuerwerke die brennbare Deckenverkleidung in Brand gesetzt. Durch einen anschliessenden Flashover wurde der Brand schlagartig zu einem Vollbrand. Mit Stand vom Abend des 2. Januar 2026 beläuft sich die Zahl der Opfer auf 40 Tote und 119 meist Schwerverletzte. Die Opfer sind grösstenteils junge Erwachsene und Jugendliche. (Wikipedia)
Wer hat diese nicht lebensfähige Generation produziert? Aber man muss auch das Positive sehen: Sie sind gut gelaunt und tanzend gestorben. Was will man mehr?
Hadmut Danisch: »Das ist sogar noch dümmer«, 2.1.2026 ⋙ Link